DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Abschnitt 3 - Gefährdungen

Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Personen von einem Transferwagen angefahren werden. Hinzu kommt die Quetsch- und Schergefahr für Personen zwischen stationärer Rollenbahn und Transferwagen. Diese Gefährdungen ergeben sich insbesondere bei plötzlichem Eintritt in den Gefahrbereich seitlich von den Rollenbahnen aus.

Bei Einsatz von Laserscannern ist die Erkennung von Personen durch die Unschärfe des Scannerfeldes im Randbereich nicht immer gewährleistet. Durch falsche Justage und Programmierung des Scanners können ebenfalls Gefährdungen auftreten.

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Der Bereich zwischen Rollenbahn und Transferwagen ist besonders gefährlich.

Nach wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen in bestehenden Anlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung vorzunehmen. Zeigt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, dass in erheblichem Umfang neue oder zusätzliche Gefahren zu erwarten sind, liegt eine wesentliche Veränderung im Sinne des → § 4 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vor. Daraus ergibt sich, dass dann das EG-Konformitätsverfahren für die gesamte Anlage durchgeführt werden muss.

Sind die folgenden Bedingungen erfüllt, ist eine durch Umbau veränderte Anlage sicherheitstechnisch wie eine neue Anlage zu betrachten:

  1. 1.

    Durch die Änderung entstehen neue Gefährdungen, die nicht durch die bereits vorhandenen bzw. durch zusätzliche einfache trennende Schutzeinrichtungen ausreichend gesichert sind.

  2. 2.

    Eine Risikoanalyse hat gezeigt, dass durch die Änderung der Anlage irreversible Personenschäden mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten.

Neue oder zusätzliche Gefährdungen ergeben sich zum Beispiel aus einem deutlichen Anstieg der Geschwindigkeit des Transferwagens, während ein Austausch der Rollenbahnen nicht zu einer Erhöhung der Gefährdungen führt.

bgi-854_info.jpgWeitere Informationen

  1. Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" Bek. des BMA vom 7. September 2000 - Illc 3-39607-3 -

  2. Broschüre "Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen in den Europäischen Wirtschaftsraum" der Berufsgenossenschaft ETEM, Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung, Best.-Nr. 413