DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Abschnitt 2 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Transferwagen sind verfahrbare Wagen mit aufgesetzten, hand- oder kraftbetriebenen Stetigförderern zum Umsetzen von Förderguteinheiten, die von einem Stetigförderer übernommen, seitlich verschoben und an einen anderen Stetigförderer oder ein anderes Gerät oder Fahrzeug abgegeben werden. Es sind sowohl automatische als auch durch Personen bediente Transferwagen im Einsatz.

  2. 2.

    Rollenbahnen sind Stetigförderer, welche dem Transport von Stückgut wie Wellpappenstapeln oder Wellpappenzuschnitten dienen. Als Trag- und Zugorgan für das Stückgut können Rollen, Plattenketten oder Bänder verwendet werden. Die Rollenbahn als Zuführeinrichtung dient dem Transport der Wellpappenstapel - entweder von der Wellpappenanlage zu den Weiterverarbeitungsmaschinen oder von den Weiterverarbeitungsmaschinen in das Lager.

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Transferwagen und Rollenbahnen kommen in der Wellpappenindustrie ständig zum Einsatz.