DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Abschnitt 5.5 - Laserscanner

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Werden Laserscanner zur Sicherung eingesetzt, gelten besondere Richtlinien zur Verkleidung der Rollenbahnen.

Beim Einsatz von Laserscannern ist Folgendes zu beachten:

  1. 1.

    Die Installation der Scanner und der zugehörigen Auswerteelektronik muss → Kategorie 3 nach EN ISO 13849-1:2006 erfüllen.

  2. 2.

    Der Scanner ist so zu justieren, dass das Warn- und Schutzfeld stehende und liegende Personen sicher detektiert. Zur Überprüfung der Einstellung für stehende Personen dient - wie in Bild 9 dargestellt - ein zylindrischer mattschwarzer Testkörper dessen Mittelachse durch die Schutzfeldgrenze läuft.

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    BILD 9: Testkörper

  3. 3.

    Das Warn- und Schutzfeld ist so einzustellen, dass im Randbereich rechts und links entlang der Rollenbahnen Personen sicher erkannt werden. Dazu ist es erforderlich, die Schutzfeldgeometrie den vorhandenen Rollenbahnabmessungen optimal anzupassen und ein Unterschneiden von mindestens 100 mm unter die Rollenbahnen zu gewährleisten.

  4. 4.

    Bei Verletzung des Warnfeldes sind optische oder akustische Signale erforderlich.

  5. 5.

    Bei Verletzung des Schutzfeldes muss der Transferwagen schnellstmöglich bis zum Stillstand abgebremst werden. Der Stillstand muss erreicht werden, bevor feste Teile des Transferwagens auf die Person bzw. das Hindernis auftreffen.

  6. 6.

    Ein Wiederanlaufen des Transferwagens darf erst nach Ermittlung und Beseitigung der Ursachen, welche zum Stillstand des Transferwagens geführt haben, erfolgen. Eine manuelle Quittierung ist erforderlich.

5.5.1
Unterstrahlen der Rollenbahn

Hier erfolgt die Sicherung des Verfahrweges des Transferwagens durch den Laserscanner, welcher mindestens 100 mm von der Vorderkante der Rollenbahn aus unterstrahlt.

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BILD 10: Zusätzliche Sicherheit durch seitliche Lichtschranken

Zusätzliche Sicherheit geben die teilweise vorhandenen Funktionslichtschranken, wenn diese 200 mm über der Rollbahn und mindestens 100 mm vor der Vorderkante der Rollenbahn installiert sind.

Die steuerungstechnische Einbindung dieser Lichtschranken in das Bus-System muss keinen erhöhten Steuerungsanforderungen gemäß EN ISO 13849: 2006 genügen.

5.5.2
Überstrahlen der Rollenbahn

Falls die Sicherung des Fahrweges des Transferwagens durch Laserscanner vorgenommen wird und ein Unterstrahlen der Rollenbahn nicht möglich ist, weil die Rollenbahnen glatt verkleidet sind, ist dieser Bereich durch die Installation eines zweiten Laserscanners zu sichern. Dieser muss den Bereich über der Rollenbahn mindestens 100 mm überstrahlen.

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BILD 11: Rollenbahn verkleidet - zusätzlicher Scanner notwendig

bgi-854_info.jpgWeitere Informationen

  1. EN 349 "Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen"

  2. § 17 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung

  3. EN ISO 13849-1 "Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze"

  4. DIN EN 1525 "Sicherheit von Flurförderzeugen; Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme"