DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 8 - 8 Fortbildung von Brandschutzbeauftragten

Die Fachkunde von Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich.

Dazu muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen. Fortbildungsthemen können insbesondere sein:

  • Themenbezogene Seminare zum anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Brandschutz

  • Branchenbezogene Seminare zum Brandschutz

  • Spezialisierungsseminare (Explosionsschutz, Notfallmanagement, Katastrophenschutz, Evakuierung, Luftfahrt, Bahn, usw.)

  • Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation

  • Fachtagungen

Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zu absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen soll drei Jahre nicht überschreiten.

Die Teilnahme ist zu dokumentieren.

Erfolgt die Fortbildung nicht entsprechend den vorgenannten Vorgaben ist erneut die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu durchlaufen.