DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Fernstudiengänge

Die Ausbildung durch staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen im Rahmen von akkreditierten Fernstudiengängen im Bereich der Sicherheitstechnik oder des Brandschutzes umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten.

Der Präsenzanteil muss mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten betragen. Bei der Verwendung von Praxisphasen oder Projektphasen müssen diesen Praxis-/Projektphasen andere Lernformen im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten vorausgegangen sein. Ansonsten ist die Einhaltung der Vorgaben des Kapitels 6 zu gewährleisten.