DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Abschlussprüfungen

Der Erwerb der angestrebten Kompetenzen wird in mindestens einer schriftlichen Abschlussprüfung und in mindestens einer mündlichen Prüfung durch die ausbildende Stelle überprüft. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) mit Erfolg abgeschlossen wurden.

Bei Nichtbestehen kann die jeweilige Prüfung nach einer angemessenen Lernzeit entsprechend der Prüfungsordnung der jeweiligen Ausbildungseinrichtung einmal wiederholt werden. Wird auch diese Nachprüfung nicht bestanden, ist die Ausbildung erneut zu durchlaufen.

Schriftliche Prüfung

Die schriftlichen Abschlussprüfungen haben mindestens eine Gesamtdauer von 90 Minuten (2 UE). Offene Aufgabenstellungen sind Multiple-Choice-Fragen vorzuziehen. Multiple-Choice-Fragen sind zur Überprüfung der erworbenen Kompetenzen weniger geeignet. Die schriftliche Abschlussprüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der erreichbaren Punkte erzielt wurden.

Die schriftliche Prüfung kann auch elektronisch abgenommen werden, wenn die Identität der zu prüfenden Person eindeutig verifiziert werden kann. Die Ausbildungseinrichtung hat die ordnungsgemäße Durchführung und das Einhalten der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

Mündliche Prüfung

In Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung soll insbesondere überprüft werden, ob die fachlichen Inhalte richtig und kompetent dargestellt werden können. Die Prüfung in Kleingruppen mit maximal fünf zu prüfenden Personen ist zulässig. Es ist sicherzustellen, dass jede einzelne Person mindestens 15 Minuten geprüft wird. Die Abnahme der Prüfung sollte durch einen Prüfungsvorsitz und mindestens eine beisitzende Person erfolgen.

Dokumentation/Archivierung

Die Prüfungsdokumente sowie die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen sind nach Abschluss der Ausbildung mindestens 3 Jahre lang zu archivieren. Dies gilt auch für gegebenenfalls im Rahmen der Ausbildung erstellte Projektdokumente, Praxisberichte und Lernerfolgskontrollen. Die Archivierung in elektronischer Form ist ausreichend.