DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 1 - 1 Brandschutzorganisation

Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin, die Leitung einer Einrichtung 2 trägt die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollte der Unternehmer oder die Unternehmerin zur Beratung Brandschutzbeauftragte bestellen.

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat die Dokumentation(en) von Brandschutzbeauftragten gemäß Ziffer 26 Kapitel 3 dieser Schrift mindestens einmal jährlich einzufordern. Dieser Jahresbericht soll mindestens den Bearbeitungsstand der übertragenen Aufgaben darlegen.

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Abb. 1 Grundstruktur im betrieblichen Brandschutz

Im folgenden Unternehmer bzw. Unternehmerin genannt