DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Inhalt und Umfang der Ausbildung

Die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE). Dabei sind die im Anhang 2 angeführten Kompetenzen zu vermitteln.

Die Dauer der Abschlussprüfungen ist in den 64 Unterrichtseinheiten enthalten.

Die Unterrichtseinheit (UE) ist eine Verrechnungseinheit, mit der die Vergleichbarkeit verschiedener Lernformen erreicht werden soll. Eine Unterrichtseinheit im Präsenzunterricht entspricht 45 Minuten.

Für andere Lernformen sind die im Kapitel 6 angegebenen Verrechnungsfaktoren zu verwenden. Verschiedene Lernformen dürfen im Rahmen der Ausbildung unter Beachtung der Regelungen des Kapitels 6 nach Anhang 4 kombiniert werden. Eine Übersicht über die möglichen Anrechnungen ist Tabelle 1 in Kapitel 6.6 zu entnehmen.