Abschnitt 6 - Unterweisung
Versicherte sind über das Bedienen von Kabelschneidgeräten und die beim Schneiden von Kabeln möglichen Gefahren vor der erstmaligen Benutzung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Versicherte sind über das Bedienen von Kabelschneidgeräten und die beim Schneiden von Kabeln möglichen Gefahren vor der erstmaligen Benutzung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.