DGUV Information 203-028 - Arbeiten mit Kabelschneidgeräten

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Abschnitt 4.10 - Störung

Sollte beim Schneidvorgang ein unter Spannung stehendes Kabel angeschnitten worden sein, so kann mit dem Kabelschneidgerät das Kabel durchtrennt werden. Das Kabelschneidgerät bleibt in den meisten Fällen Funktionstüchtig. Grundsätzlich ist immer mit der netzführenden Stelle Kontakt aufzunehmen. Nach dem Schneiden eines unter Spannung stehenden Kabels ist mit dem Kabelschneidgerät nach den Angaben des Herstellers (Benutzerinformation) zu verfahren. Häufig muss es zwecks Funktionskontrolle und Inspektion an den Hersteller gesandt werden.