DGUV Information 203-028 - Arbeiten mit Kabelschneidgeräten

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Abschnitt 4.1 - 4
Schneiden von Kabeln

4.1
Prüfung auf einwandfreien Zustand

Das Kabelschneidgerät ist vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Das Kabelschneidgerät besteht aus drei einzelnen Elementen, die zu einem Gesamtsystem zusammengebaut werden.

  • Schneidkopf

  • Isolierschlauchleitung (nichtleitender Hydraulikschlauch)

  • Hydraulikpumpe