Abschnitt 1.1 - Anlieferung, Transport und Lagerung
Bei Anlieferung, Transport und Lagerung von bleihaltigen Erzen und Konzentraten werden bleihaltige Flugstäube frei, die ohne geeignete Handhabung (z.B. Anlieferung in geeigneten geschlossenen Systemen, Benetzung, Absaugung und permanente Reinigung der Flächen) Bleikonzentrationen oberhalb des Luftgrenzwertes erwarten lassen.
Bild 1-2: Anlieferung, Transport und Lagerung von bleihaltigen Konzentraten