DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 1.1 - Anlieferung, Transport und Lagerung

Bei Anlieferung, Transport und Lagerung von bleihaltigen Erzen und Konzentraten werden bleihaltige Flugstäube frei, die ohne geeignete Handhabung (z.B. Anlieferung in geeigneten geschlossenen Systemen, Benetzung, Absaugung und permanente Reinigung der Flächen) Bleikonzentrationen oberhalb des Luftgrenzwertes erwarten lassen.

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Bild 1-2: Anlieferung, Transport und Lagerung von bleihaltigen Konzentraten