DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 3.4 - Vermeidung von Staubquellen

  • Lecks in den Systemen sind umgehend zu beseitigen.

  • Ablagerungen von bleihaltigen Stäuben im Bodenbereich, auf Aggregaten und Trägern sowie an den Wänden sind zu vermeiden. Ablagemöglichkeiten sind konstruktiv durch geneigte Flächen zu minimieren.

  • Regelmäßige staubarme Reinigung. Die Arbeitsräume einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sind so zu reinigen, dass dabei der Luftgrenzwert nicht überschritten wird.

    Für eine staubfreie oder staubarme Reinigung eignen sich insbesondere:

    • zentrale Staubsauganlagen,

    • feuchte oder nasse Reinigung und

    • Staubsauger, Kehrmaschinen der Kategorie G (BIA-Anforderungen).

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Bild 3-3: Staubarme Bodenreinigung mittels Staubsauger

Die Reinigung sollte kontrolliert und dokumentiert werden.

  • Verunreinigte Reinigungsmaterialien oder beaufschlagte Filter sind aus den Arbeitsbereichen zu entfernen und gefahrlos zu beseitigen.

  • Vermeidung von Verschleppungen und Emissionen aus Freilägern, Silos, Transportbändern usw.