DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 1 - 1
Arbeitsbereiche mit Bleiexposition

In den nachfolgend beschriebenen Arbeitsbereichen (Abschnitte 1.1 bis 1.10) sind Messungen erforderlich, um die Einhaltung der Luftgrenzwerte zu überprüfen. Im Bild 1-1 sind für wesentliche Arbeitsbereiche mit Bleiexposition die durch den Berufsgenossenschaftlichen Messtechnischen Dienst erfassten Messergebnisse dargestellt.

Die in Abschnitt 4 aufgeführten Hygienemaßnahmen sind generell einzuhalten.

Bei Bleikonzentrationen oberhalb des Luftgrenzwertes sind Vorsorgeuntersuchungen und persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Atemschutz) erforderlich.

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Bild 1-1: Arbeitsbereiche mit Bleiexposition (Mittelwerte über einen Datenzeitraum von 1980 bis 2000)