DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 2.4 - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Bei der Erstuntersuchung vor Aufnahme einer Tätigkeit an Arbeitsplätzen mit Einwirkung von Blei oder seinen Bleiverbindungen sind neben der allgemeinen Diagnostik Blutuntersuchungen (Hämoglobin, Erythrozyten, Leukozyten) erforderlich.

Die Frist für die notwendige Nachuntersuchung beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Vorsorgeuntersuchung. Die Fristen und Zeitspannen für die arbeitsmedizinischen Nachuntersuchungen in Abhängigkeit von den Bleikonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz oder im Blut sind Bild 2-3 zu entnehmen.

Arbeitnehmer dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der genannten Fristen Vorsorgeuntersuchungen unterzogen worden sind.

Die unten stehende Tabelle (Bild 2-3) berücksichtigt den bis zum 01.01.2003 gültigen BAT-Wert von 400 µg Blei/l Vollblut (vgl. Abschnitt 2-3).

Bild 2-3:
Fristen und Zeitspannen der Vorsorgeuntersuchungen, bezogen auf den bis zum 01.01.2003 gültigen BAT-Wert von 700 µg/l Blut

GefahrstoffeFristen und Zeitspannen für die Nachuntersuchung in Monaten
Blei und seine Verbindungen, ausgenommen Bleitetraethyl und Bleitetramethylerste Nachuntersuchungweitere Nachuntersuchungen
ärztliche2biologische3ärztliche4biologische5
(-)Bleikonzentration in der Luft über 75 µg/m3 oder Bleikonzentration im Blut zwischen 500 und 600 µg/l 126126
(-)Bleikonzentration in der Luft zwischen 75 und 100 µg/m3 und Bleikonzentration im Blut bis zu 500 µg/l 12121212
(-)Bleikonzentration im Blut über 600 µg/l bis 700 µg/lunverzüglich6126

Bedingt durch die Absenkung des BAT-Wertes besteht die Notwendigkeit der Anpassung.

Das Bild 2-4 zeigt ein Personenkollektiv bestehend aus acht Personen, davon drei Instandhalter und fünf Hüttenarbeiter.

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Bild 2-4: Bleikonzentrationen im Blut von Versicherten in einem Recyclingbetrieb

Die ärztliche Untersuchung kann so lange zurückgestellt werden, bis sich im Anschluss an eine erneute Bestimmung des Blutbleispiegels, die innerhalb eines Monats erfolgt, zeigt, dass der Wert von 60 µg/100 ml Blut weiterhin überschritten wird.

Hier ist lediglich der biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT) zu überprüfen.

Die ärztliche Untersuchung kann so lange zurückgestellt werden, bis sich im Anschluss an eine erneute Bestimmung des Blutbleispiegels, die innerhalb eines Monats erfolgt, zeigt, dass der Wert von 60 µg/100 ml Blut weiterhin überschritten wird.

Hier ist lediglich der biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT) zu überprüfen.