DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 2 - 2
Erkrankungen durch Blei oder seine anorganischen Verbindungen

Die Erkrankungen durch Blei oder seine anorganischen Verbindungen sind in den letzten drei Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland zurückgegangen. Bedingt durch verbesserte Arbeitsschutzmaßnahmen, der arbeitsmedizinischen Überwachung von bleiexponierten Arbeitnehmern, geänderte Technologien, z.B. im grafischen Gewerbe, und die Verwendung bleifreier Produkte, z.B. im Handwerk, führten zu einer deutlich geringeren Belastung.

Die Zahl der angezeigten Berufskrankheiten (BK "Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen", Listen-Nr. 1101) ist weiterhin rückläufig. Die geringe Zahl der entschädigungspflichtigen Neuerkrankungen darf jedoch nicht dazu verleiten, eine berufliche Bleieinwirkung zu unterschätzen.

Die Zahlen in der Tabelle (Bild 2-1) sind der Berufskrankheiten-Statistik des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften entnommen.

Die chronische Bleivergiftung zählt zu den ältesten bekannten Berufskrankheiten. Die Möglichkeiten einer beruflichen Einwirkung von metallischem Blei oder seiner anorganischen Verbindungen in der gewerblichen Wirtschaft sind sehr vielfältig. Dieser Gefahrstoff kann seine gesundheitsschädlichen Eigenschaften sowohl in Staub- als auch in Rauch- und Dampfform bei beruflich exponierten Arbeitnehmern entfalten.

Bild 2-1:
Berufskrankheiten-Dokumentation des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)

JahrBK 1101
Angezeigte Krankheiten
Neue
Berufskrankheiten
Anerkannte
Berufskrankheiten
197041920-
1980247832
1990168919
20009528