Abschnitt 1.10 - Beschichten von Oberflächen
Die Beschichtung von Oberflächen, z.B. durch Spritzen, Auftragen, Tauchen, muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.
Bild 1-8: Bearbeitung bleihaltiger Oberflächen