Abschnitt 1.9 - Bearbeitung von bleihaltigen Automatenstählen
Die Bearbeitung von bleihaltigen Automatenstählen muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.
Die Bearbeitung von bleihaltigen Automatenstählen muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.