Abschnitt 6.4 - Kennzeichnung
Da neben den technischen Maßnahmen auch organisatorische anwendbar sind, kommt der Kennzeichnung eine besondere Bedeutung zu. Die entsprechenden Sicherheitskennzeichen weist die BG-Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR B11) im Anhang 4 aus, zwei Beispiele zeigen die Bilder 6-3 und 6-4.
Bild 6-3: Warnung vor elektromagnetischem Feld
Bild 6-4: Warnung vor magnetischem Feld