DGUV Information 251-004 - Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 2 - Aufbau und Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfasst drei aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen (Bild 2-1).

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Bild 2-1: Aufbau und Ablauf der Ausbildung

In der Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) wird insbesondere Grundlagenwissen über arbeitsbedingte Belastungen und Gefährdungen sowie zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme vermittelt. Die Teilnehmer erwerben Verständnis für die Rolle und das Aufgabenspektrum der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Kenntnisse über das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem und das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes.

In der Ausbildungsstufe II (vertiefende Ausbildung) wird das in der Grundausbildung erworbene Wissen zur Planung, Umsetzung und Lösung komplexerer Aufgaben, insbesondere anhand von Fallbeispielen, angewendet.

In der Ausbildungsstufe III (bereichsbezogene Ausbildung) werden die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsstufe III wird durch die zuständigen Unfallversicherungsträger entsprechend dem Bedarf an bereichsbezogener Vervollständigung der Fachkunde in ihren Unfallverhütungsvorschriften "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" festgelegt.

Dabei sind die in der Anlage aufgeführten Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption zu berücksichtigen.

Die zeitliche Abfolge einzelner Ausbildungseinheiten kann bereichsbezogen variieren, soweit die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Präsenzphasen (SFP 1 bis SFP 5) - diese finden in den berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätten statt - und Selbstlernphasen (SFS 1 bis SFS 3). Diese sind inhaltlich eng miteinander verbunden.

Die in den Präsenzphasen vermittelten Lerninhalte werden in den jeweils nachfolgenden Selbstlernphasen wieder aufgenommen und vertieft.

Die darauf folgenden Präsenzphasen wiederum knüpfen an die Inhalte der vorangegangenen Selbstlernphasen an.

Das Arbeiten mit den Selbstlernphasen setzt eine PC-Ausstattung voraus, die folgenden Mindestanforderungen genügen muss:

Erforderliche Systemausstattung (Mindestausstattung)

Hardware:

  • Computer (internetfähig, mit installiertem TCP/IT-Protokoll)

    • Speicher: mind. 256 MB RAM

    • Prozessor: Pentium III

    • Laufwerk: DVD-Laufwerk

    • Grafik: Grafikkarte 32 MB

    • Bildschirm: mind. 15"

    • Mindestauflösung: 1024 x 768 bei 72 kHz

    • Farbtiefe: 16 Bit/65000 Farben

    • Sprachausgabe: Soundkarte

  • Maus oder kompatibles Eingabegerät

  • Drucker

  • ggf. Kopfhörer

Betriebssysteme:

  • Win 2000, Win XP, VISTA, Windows 7, MacOSX/MacOS9.x, Linux mit Desktop-Umgebung

Benötigte zusätzliche Software:

  • neueste Generation von Internetbrowsern (Microsoft Internet Explorer, Netscape, Mozilla, Firefox, Opera, Safari, Konqueror)

  • Acrobat Reader 6 oder höher

Browser Plugins:

  • Macromedia Flash 10.0 oder höher

  • JavaScript-Unterstützung

Begleitend zur theoretischen Ausbildung führt der Teilnehmer zwischen Präsenzphase 3 und 4 ein Praktikum durch, in dem er das erworbene Wissen in der Praxis selbstständig, aufgabenorientiert und betriebsbezogen anwenden soll.

Dies kann insbesondere in Form von Arbeitsaufgaben zur Lösung konkreter betrieblicher Arbeitsschutzprobleme geschehen. Die Praktikumsaufgabe soll innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden.

Die Teilnehmer absolvieren in der Ausbildung mehrere Lernerfolgskontrollen. Nach der Selbstlernphase 1 findet eine bei allen Ausbildungsträgern bundesweit einheitliche Prüfung (LEK 1) statt.

Die Prüfungsfragen werden einem zentralen Fragenpool entnommen, der bei der "Zentralstelle Lernerfolgskontrolle 1" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Dresden verwaltet wird.

Die Prüfung umfasst die fachlichen Kenntnisse, die in der Präsenzphase 1 und der Selbstlernphase 1 vermittelt wurden.

Die Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2) besteht aus einem Bericht zum Praktikum. Hierzu wird mit dem Teilnehmer und seinem Betrieb ein Thema zur Bearbeitung abgestimmt. Die schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse wird bewertet. Der Teilnehmer weist dabei nach, dass er seine Kenntnisse bei der Lösung eines Arbeitsschutzproblems in der Praxis anwenden kann.

Die Lernerfolgskontrolle 3 (LEK 3) besteht aus einer Präsentation innerhalb der Präsenzphase 4. Dabei soll der Teilnehmer nachweisen, dass er die Ergebnisse seines Praktikums/seines Praktikumsberichtes verständlich und überzeugend präsentieren kann.

Im Rahmen der Lernerfolgskontrolle 4 (LEK 4) werden die Inhalte der Ausbildungsstufe III (Präsenzphase 5) in Form einer schriftlichen Prüfung abgefragt.