DGUV Information 251-005 - Informationen zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 3 - Fachliche und gesetzliche Anforderungen

Neben den unverzichtbaren Kenntnissen über rechtliche Vorgaben und technische Anforderungen an die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und -systemen benötigen Sie für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben Wissen über psychische und soziale Zusammenhänge und Möglichkeiten ganzheitlicher Arbeitssystemgestaltung.

Erforderlich ist es außerdem, Methoden zur Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb, des Arbeitsschutzmanagements, der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Installierung von Sicherheits- und Gesundheitszirkeln im Betrieb zu beherrschen und - nicht zuletzt - auch Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -verarbeitung zum Themenbereich Arbeitsschutz, z.B. mithilfe neuer Medien und Technologien, zu kennen.

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Personengruppen im Unternehmen stellt ferner Anforderungen an die Fähigkeit zur Kooperation, Kommunikation und zum Dialog. Denn die Anliegen des Arbeitsschutzes können nur überzeugend und wirkungsvoll durch enge Zusammenarbeit aller Beteiligten vermittelt werden. Schließlich ist es notwendig, Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmenspolitik, -strukturen und -abläufe einzubinden.

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Die fachlichen Anforderungen orientieren sich dabei an bestimmten Handlungsschritten, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der betrieblichen Umsetzung des Arbeitsschutzes gehen muss:

  • Zunächst muss sie die Situation auf mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz analysieren,

  • dann die Risiken, die mit diesen Gefährdungen verbunden sind, beurteilen,

  • Ziele für den Erhalt der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen bestimmen,

  • mit dem Unternehmer, seinen Führungskräften und den betroffenen Mitarbeitern Lösungsmöglichkeiten entwickeln, um diese Ziele zu erreichen,

  • den Unternehmer bei der Auswahl einer Lösung beraten,

  • ihn bei der Umsetzung und Durchsetzung unterstützen und

  • schließlich kontrollieren, ob die Maßnahmen auch wirksam sind.

Diese Vorgehensweise lässt sich in folgendem Regelkreis veranschaulichen.

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Im Rahmen der Ausbildung werden das notwendige Fachwissen und die notwendigen methodischen Fähigkeiten vermittelt, um diese Schritte in der Praxis erfolgreich umzusetzen und die Anwendung wird nach und nach erlernt und eingeübt.

Gesetzliche Voraussetzungen

Um den vielfältigen Anforderungen, welche die Fachkraft für Arbeitssicherheit als umfassender Berater erfüllen soll, gerecht zu werden, fordert der Gesetzgeber im Arbeitssicherheitsgesetz den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde.

Diese liegt vor bei

  • beruflicher Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister (gleichwertige Funktionen können ggf. von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden),

  • mindestens zweijähriger beruflicher Praxis und

  • erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.