DGUV Information 203-025 - Gestaltungsregeln für Siebdruckmaschinen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.3 - 3.3. Dreiviertelautomat

Dreiviertelautomaten sind Siebdruckmaschinen mit manuellem Anlegen des Bedruckstoffs, automatisch ablaufendem Druckvorgang (Fluten, Drucken) und automatischem Auslegen des Bedruckstoffs. Die Öffnungsbewegung des Druckwerks zum Anlegen erfolgt kraftbetätigt. Diese Bauart zählt zur Kategorie "Maschinen mit betriebsmäßig regelmäßigem Eingriff". Für diese Maschinen sind in den einschlägigen Vorschriften erhöhte Steuerungsanforderungen gefordert.

Zur automatischen Auslage des Bedruckstoffs wird in der Regel ein Greifersystem verwendet, das von der Scharnierseite des Druckwerks her über die ortsfeste Druckbasis fährt, den fertig bedruckten Bogen erfasst und einem Ableger bzw. einer Durchlauftrocknungseinrichtung zuführt.

Die Parameter sind bis auf das Auslagesystem identisch mit den Anforderungen an Halbautomaten. Daher sind hier nur die zusätzlichen Gefahren bzw. erforderliche Sicherungen am Auslagesystem beschrieben.

I. Bau und Ausrüstung

a.
Mechanische Sicherheit

wie Abschnitt A 3.2 Halbautomat und zusätzlich: Gefahrstellen am Auslagesystem

  • Gefahrstellen, die durch die Bewegung des Greifersystems entstehen, müssen durch feste Schutzeinrichtungen oder durch Mindestabstände nach EN 349 gesichert bzw. vermieden werden.

  • Einzugsstellen an den Umlenkrollen des Transportbandes sind durch Füllstücke in Form von geeigneten Profilen, die über die gesamte Breite reichen, im rechten Winkel auf den Walzenmittelpunkt zeigen und einen Abstand von 6 mm nicht überschreiten, zu sichern.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen zu Auslegern (Stapelhub- und Absenkeinrichtungen sind ausführlich im Normenentwurf EN 1010-1 enthalten. Die entsprechenden Auszüge aus der Norm sind im Anhang 3 enthalten.

b.
Elektrische und pneumatische Ausrüstung und Steuerung

  • Die elektrische Ausrüstung der Maschine muss gemäß EN 60204-1 ausgeführt sein.

    Dazu zählt unter anderem:

    • Es muss ein abschließbarer Hauptschalter vorhanden sein, bei einem Anschlussstrom bis 16 A ist eine Steckverbindung ausreichend.

    • Die Bedien- und Stellteile müssen in deutscher Sprache oder mit eindeutigen Symbolen in Funktion und Wirkung gekennzeichnet sein.

    • Vakuumgebläse und Motoren müssen mit einem Überstromschutz ausgerüstet sein.

    • Die elektrische Anschlussleitung muss mit einer wirkungsvollen Zugentlastung ausgestattet sein.

  • Die pneumatische Ausrüstung der Maschine muss, sofern vorhanden, gemäß EN ISO 4414 ausgeführt sein.

  • Fußschalter für das kraftbetätigte Absenken der Druckformaufnahme müssen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert sein, z. B. durch eine Überdeckung.

  • Bei Verwendung einer Schaltleiste zur Sicherung der Schließbewegung der Druckformaufnahme müssen an jeder Stelle der Betätigung mindestens zwei Positionsschalter gleichzeitig ansprechen. Diese müssen der EN 60947-1-5 entsprechen.

  • Damit die Schutzeinrichtungen nicht auf Dauer durch Schwingungen der Maschine oder ähnliche Einflüsse unwirksam werden, müssen die Positionsschalter bzw. Lichtschranken gegen Lageänderung gesichert werden, z. B. durch Verstiften oder Verschrauben ohne Langlöcher. Verschraubungen müssen gegen Selbstlockern gesichert werden, z. B. durch Federscheiben, Zahnscheiben, Verkleben der Verschraubung.

  • Die sicherheitsrelevanten Teile der Steuerung müssen der Norm EN 1010-2, Abschnitt 5.5.11 entsprechen.

c.
Explosionsschutz

  • Es dürfen keine Arbeitsstoffe, z. B. Farben, Reiniger, Sieböffner, mit einem Flammpunkt < 40 °C verwendet werden. Ist dies nicht möglich, sind Maßnahmen zum Explosionsschutz zu ergreifen. Auf einem Schild an der Maschine ist darauf hinzuweisen.

  • Das Versprühen von brennbaren Lösemitteln (z. B. Sieböffner) ist wegen der Aerosolbildung nicht zulässig. Darauf ist in der Betriebsanleitung hinzuweisen.

d.
Emissionen/Absaugung

  • Eine direkte Absaugung an der Maschine selbst ist nicht sinnvoll, da dadurch Probleme beim Drucken entstehen können. Emissionen müssen durch gezielte Maßnahmen im Arbeitsumfeld verringert werden. Hinweise hierzu finden sich unter Abschnitt II. "Betrieb" Buchstabe c) "Emissionen/Lüftung".

e.
Ergonomische Grundsätze

  • Die Arbeitshöhe ist - gegebenenfalls mit Podesten oder durch Höhenverstellbarkeit in Relation zur Reichweite der einzustellenden bzw. anzulegenden Teile so anzupassen, dass eine Bedienperson entsprechend den ergonomischen Anforderungen günstig arbeiten kann. Die günstigste Arbeitshöhe beim Arbeiten im Stehen zum Anlegen von Druckbögen ist 95 bis 105 cm.

  • Die Stellteile sind so anzuordnen, dass sie von einer Bedienperson während des Arbeitsvorgangs leicht erreicht werden können (vorzugsweise in einer Höhe zwischen 0,7 m und 1,2 m bis max. 1,9 m).

  • Der Fußschalter ist beweglich zu gestalten, damit während des Arbeitsvorgangs durch eine mögliche Haltungsänderung eine entspannte Fußstellung erreicht werden kann.

  • Ist die Maschine auch darauf ausgelegt, dass im Sitzen gearbeitet werden kann, ist eine ausreichende Beinfreiheit konstruktiv zu gewährleisten.

f.
Benutzerinformation wie Abschnitt A 3.2 Halbautomat

  • Folgende Angaben müssen deutlich erkennbar und dauerhaft an der Maschine angebracht sein:

    • Name und Anschrift des Herstellers,

    • CE-Kennzeichnung,

    • Bezeichnung der Serie oder des Typs,

    • ggf. Fabrikationsnummer,

    • Baujahr,

    • zulässiger Flammpunkt der Arbeitsstoffe.

  • Die Kennzeichnung kann durch ein Typenschild erfolgen, das deutlich erkennbar und dauerhaft an der Anlage angebracht wird, z. B. geschraubt, genietet oder lösemittelbeständig geklebt.

  • Die Betriebsanleitung muss entsprechend EN ISO 12100 die erforderlichen Hinweise zum sicheren Transportieren, Aufstellen, Betreiben, Rüsten, Instandhalten und Beheben von Störungen enthalten. Die sicherheitstechnischen Einrichtungen an der Maschine müssen ausführlich beschrieben und z. B. durch Übersichtszeichnungen und Fotos ergänzt werden.

  • Die Betriebsanleitung ist dem Betreiber in

B.
Druckwerk mit Kurzhubbewegung

deutscher Sprache mitzuliefern. Bei einem Hersteller aus dem Ausland ist zusätzlich zur deutschen Version eine Betriebsanleitung in der Originalsprache beizufügen. Ausführliche Hinweise zum erforderlichen Inhalt der Betriebsanleitung enthält Anhang 2.

  • Die Beschriftungen an der Maschine (Funktion der Stellteile und evtl. Sicherheitshinweise) müssen, sofern nicht als textlose Bildzeichen dargestellt, in deutscher Sprache ausgeführt sein.

    • Gemäß EN 1010-2 müssen in Betriebsanleitungen für Siebdruckmaschinen zusätzlich folgende Angaben stehen:

    • Hinweise auf die zulässigen Farben, Lacke, Wasch- und Lösemittel (zulässiger Flammpunkt) sowie für die Raumlüftung am Aufstellungsort der Maschine.

    • Hinweis, dass die Maschine vor dem Arbeiten zwischen Siebdruckrahmen und Maschinengestell, z. B. Siebreinigung, durch Betätigen z. B. eines Betriebsartenwahlschalters gegen unbeabsichtigten Anlauf gesichert werden muss.

    • Können verschiedene Siebgrößen verwendet werden, muss die Betriebsanleitung Hinweise auf eine entsprechende Einstellung der Endanschläge enthalten, so dass immer ein Mindestabstand von 25 mm zwischen Rakel und Siebrahmen vorhanden ist.

    • Soweit die Quetschstelle zwischen Rakel und Sieb bzw. Drucktisch aus drucktechnischen Gründen nicht gesichert werden kann, muss in der Betriebsanleitung der Hinweis auf die Restgefahren, z. B. beim Nachfüllen der Druckfarben, enthalten sein.

    • Die Betriebsanleitung muss auf die Restgefahren hinweisen, die entstehen, wenn der Rakel-antrieb ohne eingesetztes Sieb oder mit kleinerem Sieb in Gang gesetzt wird.

II. Betrieb eines Dreiviertelautomaten

wie Abschnitt A 3.2 Halbautomat

Bei dieser Bauart von Siebdruckmaschinen wird das Druckwerk beim An- und Auslegevorgang des Bedruckstoffs in einem geringen Hub über die Druckbasis angehoben. Das Anlegen bzw. die Entnahme des Bedruckstoffs erfolgt außerhalb des Gefahrbereiches des Druckwerks. Die Bedienperson greift somit nicht regelmäßig in den Bereich zwischen Druckwerk und Druckbasis. Die sicherheitsrelevanten Teile der Steuerung müssen der Norm EN 1010-2, Abschnitt 5.5.11 entsprechen.

Das Anlegen des Druckbogens erfolgt durch

  • einen fahrbaren Anlegetisch als Druckbasis oder

  • einen festen Anlegetisch mit umlaufender Greiferleiste.

Das Auslegen bzw. Entnehmen des Druckbogens erfolgt durch

  • Transportbänder oder

  • eine Greiferleiste.