DGUV Information 203-025 - Gestaltungsregeln für Siebdruckmaschinen

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Anhang 2 - Inhalt der Betriebsanleitung

Für jede Maschine müssen bei der Inbetriebnahme eine Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden (s. EU-Maschinenrichtlinie). Die Betriebsanleitung muss alle erforderlichen sicherheitstechnischen Hinweise für die bestimmungsgemäße Verwendung enthalten. Für die Gestaltung der Betriebsanleitung müssen die europäische Norm EN ISO 12100 erfüllt sein.

Im Wesentlichen muss die Betriebsanleitung folgende Informationen enthalten:

1.
Angaben über die Maschinen:

1.1
Herstelleradresse

1.2
Hinweis auf die Typbezeichnung, für die die Betriebsanleitung gültig ist (siehe Fabrikschild)

1.3
Beschreibung des Anwendungsbereiches, für den die Maschine gedacht ist (bestimmungsgemäße Verwendung), Angabe des zu verwendenden Materials (Dicke, Format), Farben, Reinigungsmittel o. ä., ggf. mit Angaben derjenigen Einsatzbereiche, für die die Maschine nicht zugelassen ist (z. B. Einsatz explosionsfähiger Lösemittel, Flammpunkt der eingesetzten Lösemittel, Ausschluss der Verwendung bestimmter Gefahrstoffe).

1.4
Eine Übersichts- bzw. Querschnittszeichnung der Maschine mit den sicherheitsrelevanten Funktionen (z. B. verriegelte Schutzeinrichtungen, verschraubte Schutzeinrichtungen, Schaltleisten). Es müssen alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinsichtlich ihrer Wirkungsweise beschrieben sein (z. B. zulässiger Tippbetrieb bei geöffneten, verriegelten Schutzeinrichtungen).

1.5
Benennung der Arbeitsplätze, die von dem Beschäftigten eingenommen werden können (einschließlich Rüsten, Wartung und Instandhaltung, z. B. für Reinigungsarbeiten, zum Bahneinzug bei Rollenrotationsdruckmaschinen).

1.6
Angabe der Daten über die Lärmemission der Maschine (arbeitsplatzbezogener, A-bewerteter Dauerschalldruckpegel der im Rahmen des Prüfverfahrens durchzuführenden Schallmessung, und Angabe der Norm, nach der die Lärmemission ermittelt ist). Bei Pegeln unter 70 dB(A) genügt die Angabe "70 dB(A)". Sofern der arbeitsplatzbezogene A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel über 80 dB(A) liegt, ist zusätzlich die Angabe des Schallleistungspegels erforderlich.

1.7
Ggf. Angaben über Strahlungen, Gase, Dämpfe, Stäuben, die von der Maschine ausgehen.

1.8
Daten über die elektrische Ausrüstung (Spannung, Frequenz, Nennbetriebsstrom)

1.9
Betriebsmittelspezifische Angaben, sofern diese in den Normen gefordert werden (z. B. Angabe der Gesamtreaktionszeit, Objekterkennungsfähigkeit und Mindestabstand der Lichtschranken).

2.
Informationen über Transport und Handhabung der Maschine, z. B. Angaben für die Handhabung bei Aufstellung der Maschine (Befestigungspunkte für die Hebevorrichtungen, Lastaufnahmepunkte für Gabelstapler), Abmessung und Gewicht der Maschine (z. B. für Auswahl von Hebezeugen), erforderlichenfalls Lage des Schwerpunktes Ggf. ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Montage/ Demontage nur durch Fachpersonal des Herstellers durchzuführen ist und entsprechende Anleitungen beim Hersteller angefordert werden können.

3.
Informationen über die Inbetriebnahme der Maschine:

3.1
Erforderlichenfalls Anforderungen an die Befestigung bzw. Verankerung der Maschine (z. B. zur Gewährleistung der Standsicherheit).

3.2
Bedingungen für Aufbau und Montage (z. B. Anforderungen an das Fundament, Verwendung schwingungsdämpfender Materialien).

3.3
Platzbedarf für Betrieb, Wartung und Instandhaltung (z. B. Zugänglichkeit von Schaltschränken).

3.4
Zulässige Umgebungsbedingungen (soweit für den Einsatz der Maschine erforderlich: Angaben über Temperaturbereiche, zulässige Feuchtigkeit, elektromagnetische Strahlungen usw., denen die Maschine ausgesetzt werden darf ).

3.5
Angaben über die Anschlüsse an die Energieversorgung, Beachtung der Motordrehrichtung bei Drehstromanschluss, ggf. Angabe über erforderliche Fachkunde des Installateurs (z. B. Elektrofachkraft).

3.6
Angabe von Sicherheitsmaßnahmen, die vom Benutzer ergriffen werden müssen (insbesondere benutzerspezifische Sicherheitseinrichtungen, Berücksichtigung von Sicherheitsabständen zwischen beweglichen Teilen der Maschine und der Umgebung, Anbringung von Sicherheitskennzeichen usw.).

3.7
Bei Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre eine Zusammenfassung der notwendigen Anforderungen an die Maschinenumgebung (Explosionsschutz-Zoneneinteilung, Lüftungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Vermeidung statischer Aufladungen, Leitfähigkeit des Fußbodens etc.)

4.
Angabe zur Verwendung der Maschine:

4.1
Beschreibung der Funktion der Stellteile

4.2
Anleitung für Einricht- und Rüstarbeiten, Handhabung der Schutzeinrichtungen, Einstellung trennender Schutzeinrichtungen, Messerwechsel bei Schneideinrichtungen

4.3
Information über Restrisiken, die nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können und Hinweise zur Vermeidung von Gefahren (z. B. Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen beim Reinigen, Nachfüllen, Entsorgen, gesundheitsgefährliche Emissionen von Arbeitsstoffen, technologisch bedingte Restrisiken im Bereich des Saugkopfes, der Farbkästen oder der Auslage von Bogendruckmaschinen, Hinweise auf heiße Oberflächen hinter zu öffnenden Schutzeinrichtungen, Hinweis auf Hochspannung). Eventuell Hinweis, dass durch den Hauptschalter nicht alle Stromkreise abgeschaltet werden (s. EN 60204-1), z. B. wenn externe Verriegelungsspannungen im Schaltschrank vorhanden sind.

4.4
Information über unzulässige Verwendung und Fehlbedienung mit Beschreibung der hiervon ausgehenden Gefahren

4.5
Anleitung zur Fehlererkennung und -beseitigung

4.6
Soweit erforderlich Hinweise über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen) und über erforderliche Ausbildungen, Unterweisungen

5.
Angaben zur Instandhaltung:

5.1
Art und Häufigkeit von Inspektionen, insbesondere für sicherheitsrelevante Funktionen (Bremsen, Kupplung, Funktion der Schutzeinrichtungen, insbesondere Schaltleisten, Schaltmatten und Lichtschranken u. a.).

5.2
Anleitung von Instandhaltungsarbeiten für den Benutzer und ggf. für Fachpersonal (insbesondere Hinweise für den Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie z. B. Verwendung von Filterschutzscheiben für UV-Belichter, leitfähige Keil- und Zahnriemen in Ex-Bereichen, leitfähige Schläuche bei Einsatz brennbarer Flüssigkeiten; Benutzung von Schutzeinrichtungen, z. B. Messerschutzleisten beim Messerwechsel).

5.3
Soweit für die Maschinenwartung erforderlich, müssen die Anschriften des Importeurs und die Anschriften von Service-Werkstätten angegeben werden.

6.
Sicherheitsrelevante Informationen über Außerbetriebnahme und Abbau der Maschine (z. B. Entsorgung von Chemikalien, Entlüften von Druckspeichern)