DGUV Information 203-025 - Gestaltungsregeln für Siebdruckmaschinen

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Gestaltungsregeln für Siebdruckmaschinen
(DGUV Information 203-025)

Information

(bisher: BGI 837)

ccc_1777_as_11.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: November 2019

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationen für die Gestaltung und die Aufstellung von Siebdruckmaschinen3
Winkelöffnendes und parallel/schräg abhebendes Druckwerk/fester Anlegetisch als DruckbasisA.
Handdrucktisch3.1.
Bau und AusrüstungI.
Mechanische Sicherheita.
Elektrische und pneumatische Ausrüstung/ Steuerungb.
Explosionsschutzc.
Emissionen/Absaugungd.
Ergonomische Grundsätzee.
Benutzerinformationf.
Betrieb von SiebdruckmaschinenII.
Herstellerunterlagena.
Mitarbeiterinformationb.
Prüfung und Instandhaltungc.
Arbeitsplatzlüftungd.
Halbautomat3.2.
Bau und AusrüstungI.
Mechanische Sicherheita.
Elektrische und pneumatische Ausrüstung/ Steuerungb.
Explosionsschutzc.
Emissionen/Absaugungd.
Ergonomische Grundsätzee.
Benutzerinformationf.
Betrieb eines HalbautomatenII.
Herstellerunterlagena.
Mitarbeiterinformationb.
Prüfung und Instandhaltungc.
Arbeitsplatzlüftungd.
Dreiviertelautomat3.3.
Bau und AusrüstungI.
Mechanische Sicherheita.
Elektrische und pneumatische Ausrüstung und Steuerungb.
Explosionsschutzc.
Emissionen/Absaugungd.
Ergonomische Grundsätzee.
Benutzerinformation wie Abschnitt A 3.2 Halbautomatf.
Druckwerk mit KurzhubbewegungB.
Betrieb eines DreiviertelautomatenII.
Maschinen mit fahrbarem Anlegetisch als Druckbasis3.4.
Bau und AusrüstungI.
Mechanische Sicherheita.
Elektrische und pneumatische Ausrüstung/Steuerungb.
Explosionsschutzc.
Emissionen/Absaugungd.
Ergonomische Grundsätzee.
Benutzerinformationf.
BetriebII.
Herstellerunterlagena.
Mitarbeiterinformationb.
Prüfung und Instandhaltungc.
Arbeitsplatzlüftungd.
Anlegen auf festen Anlegetisch, Übergabe auf die Druckbasis mit Greifersystem3.5.
Bau und AusrüstungI.
Mechanische Sicherheita.
Elektrische und pneumatische Ausrüstung/Steuerungb.
Explosionsschutzc.
Emissionen/Absaugungd.
Ergonomische Grundsätzee.
Benutzerinformationf.
BetriebII.
Herstellerunterlagena.
Mitarbeiterinformationb.
Prüfung und Instandhaltungc.
Arbeitsplatzlüftungd.
Bewegte Druckform mit feststehendem Rakelwerk und Gegendruckzylinder/Anlage über Greifersystem (Zylindersiebdruckmaschinen)C.
Zylindersiebdruckmaschine3.6.
Bau und AusrüstungI.
Mechanische Sicherheita.
Elektrische und pneumatische Ausrüstung/Steuerungb.
Explosionsschutzc.
Emissionen/Absaugungd.
Ergonomische Grundsätzee.
Benutzerinformationf.
BetriebII.
Herstellerunterlagena.
Mitarbeiterinformationb.
Prüfung und Instandhaltungc.
Arbeitsplatzlüftungd.
NachrüstungenAnhang 1
Inhalt der BetriebsanleitungAnhang 2
Richtlinien, Normen, Verordnungen, RechtsgrundlagenAnhang 3
AbbildungsverzeichnisAnhang 4

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmerin und den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. DGUV Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften und andere berufsgenosenschaftliche geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Die in dieser DGUV Informationen enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben.

Die in dieser DGUV Informationen nachfolgenden Gestaltungsregeln werden maschinenbezogen dargestellt. Die hierdurch zwangsläufig auftretenden Doppelungen bzw. Mehrfachnennungen werden bewusst in Kauf genommen. Diese Form der Darstellung erleichtert es dem Leser, in Bezug auf "seine Maschine" alle erforderlichen Informationen nacheinander zu erfassen.