DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Vermessen

Vermessungsarbeiten auf Kampfmittelverdachtsflächen sind in Abhängigkeit der Verdachtsmomente bzw. der zu erwartenden Gefährdungen zu planen und auszuführen. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein,

  • Vermessungspersonal durch Verantwortliche Personen begleiten zu lassen,

  • bodeneingreifende Markierungspunkte (z. B. für Holzpflöcke) im Vorfeld vom Verdacht auf Kampfmittel zu befreien.