Abschnitt 8.3 - 8.3 Vermessen
Vermessungsarbeiten auf Kampfmittelverdachtsflächen sind in Abhängigkeit der Verdachtsmomente bzw. der zu erwartenden Gefährdungen zu planen und auszuführen. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein,
Vermessungspersonal durch Verantwortliche Personen begleiten zu lassen,
bodeneingreifende Markierungspunkte (z. B. für Holzpflöcke) im Vorfeld vom Verdacht auf Kampfmittel zu befreien.