Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmung
Arbeiten zur Kampfmittelräumung sind Arbeiten zur gezielten Untersuchung und Räumung kampfmittelbelasteter Flächen. Sie finden zum Beispiel statt im Rahmen der Herstellung der Baureife, der Sanierung einer Verdachtsfläche, einer beabsichtigten Nutzungsänderung einer Fläche/eines Grundstückes oder im Rahmen der Gefahrenerforschung/-abwehr. Dabei sind die Flächen gemäß dem definierten Räumziel entsprechend dem Stand der Technik von Kampfmitteln zu räumen.