DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Beurteilung der Gefährdungen - Risikobewertung

Auf der Grundlage der nach Kapitel 4 bis 5 zu ermittelnden Sachverhalte, Begleitumstände und Faktoren ist die bei Ausführung der Arbeiten für die Beschäftigten zu erwartende Gefährdung zu beurteilen.

Auch wenn bedingt durch die Art der Tätigkeit die Gefährdung durch Kampfmittel im Vordergrund steht, sind in der Gefährdungsbeurteilung sämtliche bei der jeweiligen Tätigkeit zu erwartenden Gefährdungen zu erfassen, insbesondere auch solche, die verursacht werden durch

  • das Betreiben von Arbeitsmitteln (z. B. Bagger, Lader),

  • Baustellenverkehr,

  • vorhandene Einrichtungen (z. B. Gas- oder Elektrizität führende Leitungen),

  • die zu erwartenden chemischen Gefährdungen (z. B. auf alten Industriestandorten, Deponien und anderen "kontaminierten Bereichen" im Sinne der DGUV Regel 101-004),

  • die zu erwartenden biologischen Gefährdungen durch Bewuchs (z. B. Riesenbärenklau) oder Parasiten (z. B. Zecken),

  • Wetterbedingungen (z. B. Sonneneinstrahlung, extreme Hitze oder Kälte).

Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, für jede einzelne Tätigkeit angemessene Schutzmaßnahmen festzulegen. Gleichzeitig umfasst sie die Prüfung, ob durch die Anwendung der Schutzmaßnahmen evtl. zusätzliche Gefährdungen entstehen, die im Gesamtsystem berücksichtigt werden müssen, z. B. Erhöhung der körperlichen Belastung durch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung.

Ebenso Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die Prüfung der Wirksamkeit der ausgewählten Maßnahmen.

Zur Ermittlung der an die Schutzmaßnahmen zu stellenden Anforderungen ("Schutzstufe") ist das bei der Ausführung der Tätigkeit zu erwartende Risiko zu bewerten.

Dafür ist zunächst für jede Tätigkeit eine Risikoabschätzung durchzuführen (ist das Risiko gering oder hoch?), wobei Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß einzubeziehen sind.

Auf Grundlage der Risikoabschätzung erfolgt die Risikobewertung, d. h. ist das Risiko akzeptabel oder nicht. Ziel ist es, das Risikopotenzial durch die Schutzmaßnahmen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Eine Hilfe dazu bietet die sogenannte "Risikomatrix" aus dem Kompendium Arbeitsschutz (siehe Abb. 6).

Risiko ist die Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr und der Schwere des möglichen Schadens.

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Abb. 6
Risikomatrix