Abschnitt 6 - 6 Ermitteln der Gefährdungen durch Kampfmittel
Gegenstand dieser DGUV Information sind die kampfmittelbedingten Gefährdungen, die sich aus Art, Sorte, Tiefenlage, Menge und Zustand der zu erwartenden bzw. auf der Räumstelle vorgefundenen Kampfmittel im Zusammenhang mit den bei der Kampfmittelräumung auszuführenden Tätigkeiten ergeben.
Erst durch eine Tätigkeit, z. B. durch das mechanische Belasten bei einem Bodeneingriff, entsteht aus den im Kampfmittel vorhandenen Gefahrenquellen (Explosiv-, Brand- oder Nebelstoffe) eine Gefährdung für die Beschäftigten.