DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Anhang 4 - Musterbetriebsanweisung

Räumstelle:Verantwortliche Person:
Betrieb:Tätigkeit:
freigegeben (Unterschrift):Erfassungsdatum:
KAMPFMITTELRÄUMUNG
Gefahren für Mensch und Umwelt
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer gemäß Gefährdungsbeurteilung anzupassen bzw. zu ergänzen]
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  • Gefährdung durch Deflagration/Detonation und den daraus resultierenden Wirkungen wie,

    • Luftstoß-, Bodenstoß- und Kraterwirkung durch Spreng- und Wurfstücke

    • thermische Wirkung durch Flammen und Wärmestrahlung

    • Wirkung der Explosions-, Rauch- und Nebelschwaden

    • Toxikologische (Vergiftungs-)Gefährdungen

    • Gefahrstoffe

ccc_1773_as_27.jpgEs ist mit nachfolgenden Kampfmitteln zu rechnen:
  • ...

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Technische Schutzmaßnahmen
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer gemäß Geräteeinsatz bzw. Gefährdungsbeurteilung konkret anzugeben und zu ergänzen]
Maschinelle Räumung:
  • Einsatz von folgenden geschützten Erdbaumaschinen:

    • ...

  • Kabinentüren geschlossen halten

ccc_1773_as_31.jpgEinsatz von Separieranlagen:
  • leicht erreichbare Notaus-Schalter um aus nicht gefährdeten Bereich Anlagen abzuschalten

  • bei Störungen, Hineintreten in den Gefahrenbereich der Anlage oder vor Verlassen des gesicherten Arbeitsplatzes Anlage stillsetzen

  • Beim Beschicken und im Auswurf, Fallhöhe von Kampfmitteln auf eine Maximalhöhe von 50 cm begrenzen

Organisatorische Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln:
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer gemäß Gefährdungsbeurteilung konkret anzugeben und zu ergänzen]
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  • Räumsektoren und Sicherheitsabstände einhalten

  • nicht-identifizierte Objekte nicht berühren bzw. nicht in die Hand nehmen

  • Kampfmittel nicht werfen, stoßen bzw. mechanisch bearbeiten

  • Nur die zugewiesenen Zufahrtswege benutzen

  • in Gewässern Strömung oder Tidenhub beachten

  • Auf der Räumstelle Ess-, Rauch- und Trinkverbot

  • Nach dem Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen

Persönliche Schutzausrüstung
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer gemäß Gefährdungsbeurteilung konkret zu benennen]
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  • der Arbeitsaufgabe entsprechende folgende persönliche Schutzausrüstung benutzen:

    z. B.

    • zur besseren Sichtbarkeit Warnwesten tragen,

    • folgenden Atemschutz und Körperschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

    • Verhaltensregeln beim Umgang mit PSA, wie Tragezeitbegrenzung, Wechselintervall der Filter, arbeitsmedizinische Vorsorge

    • ...

Verhalten bei StörungenNotruf: 112
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer gemäß Gefährdungsbeurteilung konkret anzugeben und zu ergänzen]

Störungen können z. B. sein: Anlagenstörungen, unberechtigtes Betreten der Räumstelle, Funde von nicht identifizierbaren Kampfmitteln,
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  • Sofortige Unterbrechung der Tätigkeit

  • Gefahrenbereich absperren

  • Verantwortliche Person informieren

  • Polizei: 110

  • Ordnungsamt: ________________________,

    Staatl. Arbeitsschutzbehörde: ________________________,

Verhalten bei Unfällen, Erste HilfeNotruf: 112
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer gemäß Gefährdungsbeurteilung konkret anzugeben und zu ergänzen]
ccc_1773_as_3.jpgHier sind soweit bekannt die Symptome zu beschreiben, damit die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter rechtzeitig reagieren kann (Übelkeit, Sehstörungen, Schwindel, Geruch etc.)
ccc_1773_as_6.jpgErforderlichenfalls besondere Maßnahmen ergänzen: Augenspülflasche etc.
  • Erste Hilfe leisten - Unfallstelle absichern - Rettungskette

  • Verantwortliche Person, Rettungsdienst bzw. örtlichen Rettungsleitstellen informieren

  • Anfahrtswege, Rettungsfahrzeuge und Lotsenpunkte nach Erfordernis (Hubschrauberlandeplatz) festlegen und freihalten

  • Staatl. Durchgangsarzt: ________________________,

    Giftnotrufzentrale: ________________________

Bereitstellen und Transport innerhalb der Räumstelle
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer gemäß Geräteeinsatz bzw. Gefährdungsbeurteilung anzupassen bzw. zu ergänzen]
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  • Geborgene Kampfmittel in bereitgestellte Behälter legen und gegen Rollen und Verrutschen sichern

  • Kampfmittel und Behälter im Fahrzeug gegen Umkippen und Verrutschen sichern (Ladungssicherung)

  • zur Verhinderung eines Entstehungsbrandes Feuerlöscher mitführen

  • wenn notwendig den Sortierplatz einrichten/Sicherheitsabstände festlegen

Folgen der Nichtbeachtung
[von der Unternehmerin oder dem Unternehmer anzupassen bzw. zu ergänzen]
  • Unfallschäden, die erhebliche Verletzungen, oftmals auch tödliche Unfälle, als Folge haben

  • Sachschäden

  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: ________________________________

Durch die vorstehend geleistete Unterschrift wird die Anpassung der Betriebsanweisung an die räumstellen-spezifischen Bedingungen und die angewandten Räumverfahren bestätigt.