DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Anhang 3 - Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes für Tätigkeiten der Kampfmittelräumung

Hinweis:

Finden die Arbeiten zur Kampfmittelräumung auf Standorten statt, die gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 als "kontaminierter Bereich" zu bezeichnen sind, wird empfohlen, die Inhalte des nach den o.g. Regeln zu erstellenden A+S-Plans für Arbeiten in kontaminierten Bereichen mit den Inhalten des A+S-Plans für Tätigkeiten der Kampfmittelräumung zusammenzuführen.

1
Allgemeine Daten

  • Kenndaten des Standortes (Räumstelle)

  • Auftraggebende

  • beteiligten Behörden, Dienststellen des Arbeitsschutzes, Gutachter etc. und deren Zuständigkeiten

  • Name der geeigneten Koordinatorin oder des geeigneten Koordinators nach BaustellV und/oder nach § 15 GefStoffV und seiner Stellvertreter

  • Anlass der Arbeiten

  • Benennung des von den Regelungen des A+S-Planes betroffenen Personenkreises

  • Gültigkeitsdauer (zeit- und/oder gewerkbezogen)

2
Standortbeschreibung

  • Historie des Standortes, Verursachungsszenarien, Räummaßnahmen etc.

  • Aktuelle Nutzung des Standortes

  • Räumflächen

  • (Ober)-Flächengestaltung (Morphologie, Vegetation, Ablagerungen, Bauwerke, ...)

  • Für die Kampfmittelräumung relevante Untergrundgegebenheiten ("Baugrund", Geologie, Hydrogeologie, ...)

  • Kontaminationsverdacht

3
Informationsermittlung zu vorhandenen bzw. zu vermutenden Kampfmitteln

  • Art, Lage und Menge der vermuteten und/oder festgestellten Kampfmittel

  • Bewertung des Zustandes der Kampfmittel

  • Möglichkeit der Selbstdetonation von Kampfmitteln

  • Möglichkeit der Detonation von Kampfmitteln durch Fremdeinwirkung

4
Informationsermittlung zu Arbeitsbereichen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten und Einzeltätigkeiten

  • Darlegung der Arbeitsbereiche auf der Räumstelle

  • Darlegung der zur Anwendung kommenden Arbeitsverfahren und Arbeitsweisen unter Berücksichtigung des Bauablaufes

  • Darlegung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch Kampfmittel zu rechnen ist

  • Darlegung von Gefahren durch Exposition gegenüber Inhaltsstoffen der Kampfmittel (Explosiv-, Brand- und Nebelstoffe)

5
Bewertung der Gefährdungen

  • Tätigkeitsbezogene Zusammenführung der Ergebnisse der Ermittlungen und Bewertung

6
Arbeits- und Gesundheitsschutz

6.1
Allgemeingültige Schutzmaßnahmen

  • Anforderungen an die Räumstelleneinrichtung und deren Betrieb

  • Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Bereitstellungslagern

  • Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von ortsfesten Anlagen (z. B. Standort von Separieranlagen)

  • Anforderungen an die Arbeitsverfahren

  • Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz

6.2
Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zu persönlichen Schutzausrüstungen

6.2.1
Technische Schutzmaßnahmen

  • Anforderungen an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte

  • Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen von Maschinen und Anlagen (z. B. Widerstandsklasse der Sicherheitssonderverglasung, Fernsteuerung, Schutzbelüftung ...)

  • Anforderungen an eventuell notwendige Abschottungsmaßnahmen, z. B. Schutzwälle, Splitterschutzwände

6.2.2
Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Allgemeine Verhaltensregeln bei der KMR, z. B. Rauchverbot, keine Alleinarbeit, Umgang mit Kampfmitteln

  • Besondere Verhaltensregeln auf der geplanten Räumstelle, z. B. Arbeiten am oder im Wasser, Betretungsverbot oder ähnliches

  • Besondere Verhaltensregeln für den Notfall, z. B. Evakuierung

  • Erste Hilfe / Notfallplanung

  • Festlegung der Intervalle von Unterweisungen und gegebenenfalls Übungen

  • Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (Wartung und Pflege)

6.2.3
Persönliche Schutzausrüstungen

  • Persönliche Schutzausrüstungen (arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogen)

  • Festlegen von Kriterien zum Einsatz besonderer persönlicher Schutzausrüstungen

7
Dokumentation, Nachweise

  • Festlegung der von den verschiedenen Beteiligten (Auftraggebende, Koordinatorin oder Koordinator bzw. ausführendes Unternehmen) vorzunehmenden Dokumentationen

  • Festlegung der von den einzelnen Auftragnehmenden vorzulegenden Nachweise, z. B. Nachweise der Ersthelferausbildung