DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Ermittlung der Arbeitsbereiche und der arbeitsbereichsbedingten Faktoren der Gefährdung

Bei Arbeiten der Kampfmittelräumung können innerhalb des zu beräumenden Standortes bereichsweise unterschiedliche Gefährdungen auftreten, die ggf. unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Dies kann z. B. verursacht sein durch

  • die Erwartung/das Antreffen unterschiedlicher Kampfmittel,

  • die Anwendung unterschiedlicher Arbeitsverfahren,

  • unterschiedliche örtliche Bedingungen (z. B. Topographie/Geländerelief, Bewuchs, Geologie),

  • Bereiche mit Vermutung auf nicht mehr umschlossene, ausgetretene Inhaltsstoffe (z. B. auf Grundlage von Grundwasseruntersuchungen).

Neben den Auswirkungen auf das anwendbare Arbeitsverfahren haben Bewuchs und Geländerelief auch Auswirkungen auf die notwendige Überwachbarkeit der Tätigkeiten und damit insbesondere auf die Personalplanung. Wie viele Mitarbeitende können einer Fachtechnischen Aufsichtsperson zugeordnet werden, um die sichere Beaufsichtigung zu gewährleisten?