DGUV Information 215-444 - Sonnenschutz im Büro Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.1 - 3 Anforderungen
3.1 Sichtverbindung nach außen

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume eine Sichtverbindung nach außen haben. Außerdem muss sich die Stärke des Tageslichteinfalls am Bildschirmarbeitsplatz regulieren lassen. Dies erfolgt in der Regel durch geeignete Lichtschutzvorrichtungen an den Fenstern.

ccc_1769_as_12.jpg

Abb. 7
Cut-Off-Stellung der Lamellen. Die Lamellen werden so geneigt, dass die Sonneneinstrahlung abgeschirmt, aber die Sichtverbindung nach außen und Tageslichteinfall noch möglich ist.

Durch die Verstellbarkeit kann eine Sichtverbindung nach außen zumindest für die meiste Zeit der Nutzung aufrechterhalten werden. Je nach Verstellmöglichkeiten der Sonnenschutzvorrichtung kann man auf unterschiedliche Sonnenstände sowie Bewölkungs- und Wetterverhältnisse reagieren (siehe Abschnitt 4).