DGUV Information 212-823 - Ärztliche Beratung zum Gehörschutz

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Abschnitt 4.1 - 4 Hinweise zur Auswahl und Benutzung geeigneter Gehörschützer
4.1 Allgemeines

Es sollen nur Gehörschützer ausgewählt werden, die dem Stand der Technik entsprechen (CE-Kennzeichnung). Außerdem sind medizinische Auffälligkeiten (z. B. Hörverlust, Tinnitus) zu berücksichtigen.

Bei der Benutzung sind von Bedeutung z. B.:

  • Höhe der Exposition,

  • die Schalldämmung,

  • die Tragedauer,

  • die Arbeitsumgebung,

  • der Tragekomfort,

  • medizinische Auffälligkeiten,

  • die Vereinbarkeit mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen.

Insbesondere wenn entsprechend dem DGUV Grundsatz G 20 "keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" bestehen, ist eine sorgfältige Auswahl des Gehörschützers im Einzelfall erforderlich.