DGUV Information 212-823 - Ärztliche Beratung zum Gehörschutz

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Prüfung der Benutzungsgewohnheiten der Gehörschützer

Einige Gehörschutz-Hersteller haben Messgeräte entwickelt, mit denen eine individuelle Überprüfung des Sitzes für Gehörschutz-Stöpsel möglich ist. Die Werte für die Schalldämmung, die sich mit diesen Verfahren gewinnen lassen, können aufgrund der unterschiedlichen Messverfahren zwar nicht direkt mit den Dämmwerten aus der Baumusterprüfung verglichen werden, allerdings eignen sich die Geräte durchaus dazu, eine deutlich verringerte Dämmung nachzuweisen. Sie sind auch für Unterweisung und Training zu empfehlen.

Verfügbar sind folgende Systeme:

  1. 1.

    Druckprüfung:

    Nicht-akustisches Verfahren, bei dem der künstlich aufgebaute Druck zwischen einer Gehörschutz-Otoplastik und Trommelfell entweder beim Druckaufbau oder beim Absinken gemessen wird. Dieses Verfahren ist nur für Gehörschutz-Otoplastiken geeignet.

  2. 2.

    MIRE-Technik:

    Es wird die individuelle Schalldämmung entweder im Schallfeld durch Kopfhörer erzeugt oder im freien Schallfeld gemessen. Dabei wird der Schallpegel vor und hinter dem Gehörschutzstöpsel bestimmt und die Differenz berechnet.

  3. 3.

    Audiometrische Verfahren:

    Bei diesem Verfahren wird die individuelle Schalldämmung an der Hörschwelle ermittelt. Es wird ein Audiogramm mit und ein Audiogramm ohne Gehörschutz aufgenommen. Die Differenz beschreibt die individuelle Schalldämmung des Gehörschutzes.

  4. 4.

    Lautheitsvergleich:

    Es handelt sich um ein subjektives Verfahren, welches oberhalb der Hörschwelle durchgeführt wird. Bei einem Vergleich der Lautheit auf dem linken und rechten Ohr mit und ohne Gehörschutz wird die individuelle Schalldämmung des Gehörschutzes bestimmt.