Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:
- 1.
Der Tages-Lärmexpositionspegel (LEX, 8h) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.
- 2.
Der Spitzenschalldruckpegel (LpC, peak) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels während einer Arbeitsschicht.
- 3.
Maximal zulässige Expositionswerte sind Schalldruckpegel, die unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes am Ohr des Benutzers nicht überschritten werden dürfen.
- 4.
Lärmbereiche sind zu kennzeichnende Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX, 8h = 85 dB(A), LpC, peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann.
- 5.
Gehörschützer sind vom Arbeitgeber bereitzustellende persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.
- 6.
Der Restschallpegel (L'EX, 8h bzw. L'pc, peak) ist der Schalldruckpegel unter dem Gehörschutz am Ohr des Benutzers.