DGUV Information 212-823 - Ärztliche Beratung zum Gehörschutz

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Auswahl der Schalldämmung

Eine Auswahl nach der Schalldämmung sollte grundsätzlich so erfolgen, dass sowohl eine zu geringe Dämmung (Unterprotektion) als auch eine Überprotektion vermieden werden, siehe Tabelle 1.

Am Ohr wirksamer Restschallpegel in dB(A)Am Ohr wirksamer Restspitzenschallpegel in dB(Cpeak)Beurteilung der Schutzwirkung
> 85> 137nicht zulässig
> 80> 135nicht empfehlenswert
≤ 80≤ 135 **empfehlenswert
< 70-*

Verständigung und Isolationsgefühl prüfen

Für Spitzenschallpegelgilt: Werte erheblich unter 135 dB(C) sind anzustreben

Tabelle 1 Beurteilung der Schutzwirkung von Gehörschutz (nach DGUV Regel 112-194)

Für die Entscheidung "Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer" spielt die Schalldämmung keine Rolle. Es sind von beiden Typen sowohl Produkte mit hoher als auch mit niedriger Schalldämmung erhältlich. Die Auswahl des Gehörschützers nach der Schalldämmung kann nur unter Berücksichtigung des Lärms am Arbeitsplatz erfolgen. Dazu gehört neben der Höhe des Tages-Lärmexpositionspegels auch die Geräuschklasse, d.h., ob es sich um deutlich tieffrequente (nur etwa 15 % der Geräusche in Lärmbereichen) oder um mittel- bis hochfrequente Geräusche (ca. 85 % der Geräusche) handelt. Es wird gerade in diesem Punkt empfohlen, die Auswahl des Gehörschützers in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Betriebes vorzunehmen. Die Angaben zu Tages-Lärmexpositionspegel und Geräuschklasse sollten auf den Untersuchungsbögen Lärm I bzw. Lärm II vom Betrieb gemacht werden. Detaillierte Auswahlhinweise hinsichtlich der Schalldämmung gibt die DGUV Regel 112-194. Eine geeignete Methode zur Beurteilung der Schalldämmung und zur Auswahl von Gehörschützern ist der dort beschriebene HML-Check.