DGUV Information 203-024 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung

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Abschnitt 4.2 - Stückprüfung

Jede Erdungsleitung ist einer Stückprüfung zu unterziehen, bei der mittels einer Widerstandsprüfung die Einhaltung der Widerstandswerte entsprechend Abschnitt 2 geprüft wird.

Anmerkung:

Die Handgelenkerdung darf nur im trockenen Zustand eingesetzt werden.

Metalllegierungen, aus denen Nickelionen freigesetzt werden, können zu einer Sensibilisierung führen. Derartige Metallegierungen werden z.T. im Bereich des Niets von Handgelenkerdungsbändern eingesetzt. Abdeckungen und Überzüge z.B. aus Kunststoff können in diesem Bereich einen direkten Kontakt mit der Haut und somit eine Sensibilisierung verhindern.