DGUV Information 203-024 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung

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Abschnitt 3 - Erdungskontaktpunkt

Der Erdungskontaktpunkt wird mit dem in Abb. 4 dargestellten Symbol gekennzeichnet. Er darf nicht grün-gelb oder anderweitig mit einem Schutzleiteranschluss verwechselbar gekennzeichnet werden.

Wird die Handgelenkerdung an Arbeitsplätzen mit spannungsführenden Teilen in einem Nennspannungsbereich zwischen 250 V und 1000 V benutzt, ist zusätzlich ein Widerstand von min. 3 MΩ in Reihe zu dem 1 MΩ-Widerstand in die Erdungsleitung oder in den Erdungskontaktpunkt einzubauen. Dabei sind die gleichen Anforderungen wie an den in der Erdungsleitung angebrachten Widerstand zu erfüllen.

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Abb. 4 Beispiele für Kennzeichnung des Erdungskontaktpunktes