DGUV Information 203-024 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung

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Abschnitt 1 - Erdungsarmband

Die äußere Oberfläche des Erdungsarmbandes und die seitlichen Kanten dürfen nicht leitfähig sein (d.h. spez. Widerstand 102 Ω s. a. VDE 0303 T30). Eine Beschichtung mit Farbe oder Lack gilt nicht als ausreichende Isolation.

Handgelenkerdungen müssen mit einem Kontaktschnellöffner ausgestattet sein, der im Falle von Gefahr bevorzugt zuerst das Handgelenk freigibt. Die Aufreißkraft zwischen Erdungsarmband und Erdungsleitung darf 50 N nicht übersteigen.