DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Leuchten

Leuchten sind Beleuchtungsgeräte, bei denen durch Lampen erzeugtes Licht verteilt, gefiltert oder umgewandelt wird. Zur Lichterzeugung dienen Glühlampen, röhrenförmige Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen.

Sie umfassen alle Teile, die zur Befestigung und zum Schutz der Lampen erforderlich sind, nicht aber die Lampen selbst, wohl aber deren erforderliches Zubehör einschließlich der Vorrichtungen zum Anschluss ans Netz.