Abschnitt 7.1 - 7.1 Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme beschränkt sich bei Vorliegen einer herstellerseitig veranlassten Prüfung vor dem Inverkehrbringen und/oder EG-Konformitätserklärung oder GS-Prüfbescheinigung auf Prüfung der Vollständigkeit des Arbeitsmittels und die Sicht- und Funktionsprüfung.