DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese BG-Information gilt für die Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern und deren Zubehör in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Präsentationen und Reportagen im Freien sowie in Innenräumen.

Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten gehören zum Beispiel: Theater, Open-Air-Bühnen, Mehrzweckhallen, Studios beim Film, Fernsehen und Hörfunk, Ateliers, Spiel- und Konzertsäle, Schulen, Ausstellungen, Kabaretts, Varietés, Musicals, Messen, Bars, Diskotheken und Freilichtbühnen.

Hinsichtlich der besonderen Gefährdungen sind die Anforderungen der BGV C1 anzuwenden.

Anmerkung:
Diese BG-Information gilt nicht für Dekorationsleuchten in Verkaufsräumen und Leuchten für den Hausgebrauch.