DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 5.4 - 5.4 LED-Scheinwerfer

Leuchtdioden (Light-Emitting-Dioden) sind Halbleiterbauelemente, die schon seit Jahren für unterschiedliche Anzeige- und Beleuchtungszwecke im Einsatz sind. Seit LEDs auch in Hochstromtechnik gefertigt werden können, ist die Lichtausbeute hoch genug, sodass diese auch als Lichtquellen für Scheinwerfer genutzt werden können. Die Vorteile solcher Scheinwerfer liegen in der Kompaktheit der Bauweise, in der langen Lebensdauer, in der Wartungsfreiheit, in der elektrischen Steuerbarkeit, der niedrigen Oberflächentemperatur und im geringen Stromverbrauch.

LEDs werden mit Kleinspannung betrieben und sind daher elektrisch sicher. Ein LED-Scheinwerfer hat keine UV-Strahlungsanteile. Das weiße Licht wird durch eine blaue LED erreicht, die ihrerseits eine Phosphorschicht ausleuchtet, die dann emittiert. Hier kann es jedoch, wie auch bei den blauen LEDs zu einer hohen Gefährdung der Netzhaut im Nahbereich kommen, da die Leuchtdichte sehr hoch ist und ein thermischer Netzhautschaden durch den "Blue-Light-Hazard-Effekt" (Blaulichtgefährdung) eintreten kann. Ohne Linsenvorsatz haben LEDs einen Abstrahlwinkel von circa 140° und sind so ab einem Abstand ≥ 1,0 m aufgrund der Divergenz für das Auge ungefährlich. Mit Linsenvorsätzen kann es jedoch, abhängig von der Leistung (Hochleistungs-LEDs), auch in größeren Abständen noch zu einer Augengefährdung kommen.

Hierzu hat der Hersteller entsprechende Informationen zu liefern.