Abschnitt 5.2 - 5.2 Verfolgerscheinwerfer
Verfolgerscheinwerfer werden zum individuellen Ausleuchten von Personen und Objekten eingesetzt. Hierzu ist diese Art von Scheinwerfern mit Konstruktionselementen ausgestattet, die eine handgeführte oder motorische Bewegung ermöglichen.
Verfolgerscheinwerfer werden meist von erhöhten Positionen - zum Beispiel Türme, Beleuchterbrücken, Spotplattformen, Verfolgersitzen und bauliche Einrichtungen - betrieben.
Maßnahmen beim Einsatz von Verfolgerscheinwerfern:
Ausreichende Dimensionierung der Tragkonstruktion und deren Befestigung
Sicherung des Verfolgerscheinwerfers gegen Absturz
Sicherer Standort
Ergonomische Sitzgestaltung
Bewegungsfreiraum
Sicherung der Personen gegen Absturz (PSA)
Geeigneter Auf- und Abstieg
Möglichkeit der Evakuierung
Verständigungsmöglichkeit