DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Verfolgerscheinwerfer

Verfolgerscheinwerfer werden zum individuellen Ausleuchten von Personen und Objekten eingesetzt. Hierzu ist diese Art von Scheinwerfern mit Konstruktionselementen ausgestattet, die eine handgeführte oder motorische Bewegung ermöglichen.

Verfolgerscheinwerfer werden meist von erhöhten Positionen - zum Beispiel Türme, Beleuchterbrücken, Spotplattformen, Verfolgersitzen und bauliche Einrichtungen - betrieben.

Maßnahmen beim Einsatz von Verfolgerscheinwerfern:

  • Ausreichende Dimensionierung der Tragkonstruktion und deren Befestigung

  • Sicherung des Verfolgerscheinwerfers gegen Absturz

  • Sicherer Standort

  • Ergonomische Sitzgestaltung

  • Bewegungsfreiraum

  • Sicherung der Personen gegen Absturz (PSA)

  • Geeigneter Auf- und Abstieg

  • Möglichkeit der Evakuierung

  • Verständigungsmöglichkeit