Abschnitt 4.3 - 4.3 Einsatz von Stativen
Stative zum Tragen von Scheinwerfern müssen standsicher aufgestellt werden.
Stative sind zusätzlich zu sichern, wenn zum Beispiel
ihre Aufstandfläche keinen sicheren Stand zulässt,
ihre Höhen die Standsicherheit einschränken,
mit zu hohem Winddruck zu rechnen ist,
damit zu rechnen ist, dass sie durch Personen umgestoßen werden.
Geeignete Maßnahmen zum Sichern von Stativen sind zum Beispiel:
Befestigen der Stative mit Bühnenbohrern
Beschweren der Stativfüße
Abspannungen zu standsicheren Bauteilen
Absperrung des Stativbereichs
Sicherungsposten
Besondere Maßnahmen können auch zur Vorsorge gegen gefährdendes Verhalten von Zuschauern erforderlich werden.
Stative dürfen nicht in Flucht- und Rettungswegen aufgestellt werden. Bei Aufstellung in Verkehrswegen ist auf die erforderliche Breite der Wege und auf ordnungsgemäße Absperrung sowie Kennzeichnung zu achten.
Beim Auf- und Absetzen von Scheinwerfern auf Stative ist eine besondere Gefährdung gegeben. Hierzu sind geeignete Hilfsmittel zu verwenden - zum Beispiel Podeste. Zu sicherheitstechnischen Anforderungen an Stative siehe DIN 15560-27.