DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Benutzerinformation

Die Benutzerinformation ist integraler Bestandteil des Produktes und gehört zum Lieferumfang. Für die Erstellung gelten die Anforderungen nach DIN EN 62079.

Die Benutzerinformation besteht mindestens aus der Bedienungs- und Montageanleitung und der Kennzeichnung einschließlich aller erforderlicher Warnhinweise. Bei der Kennzeichnung und den Warnhinweisen können geeignete Piktogramme verwendet werden.

Die Anleitungen müssen in der Sprache des Benutzers verfasst sein.

Die Benutzerinformation muss alle Angaben enthalten, damit die bestimmungsgemäße Verwendung der Leuchten und des Zubehörs gewährleistet wird. Hierbei sind alle möglichen Betriebsarten zu berücksichtigen.

Die Benutzerinformation darf nicht dazu dienen, Konstruktionsmängel auszugleichen.

3.2.1 Bedienungs- und Montageanleitung

Die Bedienungs- und Montageanleitung soll eine einwandfreie und sichere Bedienung beziehungsweise ordnungsgemäße Montage der Leuchten und des Zubehörs gewährleisten.

Die Anleitungen müssen mindestens folgende Inhalte haben:

Identifizierung und Produktspezifikation

  • Hersteller/Inverkehrbringer

  • Verwendungszweck

  • Umgebungsbedingungen

  • Informationen über mögliche Restrisiken

  • Anweisungen für den sicheren Umgang

  • Erforderliche fachliche Qualifikation des Bedieners

  • Vorhersehbarer Fehlgebrauch

Technische Spezifikationen

  • Technische Daten

  • Anschlussbedingungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutz

  • Allgemeine Sicherheitsvorschriften

  • Sicherheitshinweise bei besonderen Gefährdungen

  • Erforderliche zusätzliche Schutzeinrichtungen

  • Informationen über benötigte Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Scheinwerfer mit Entladungslampen/Tageslichtscheinwerfer, Angaben zur UV-Emission und zu Expositionszeiten in Abhängigkeit vom Abstand zu Personen

Montage und Inbetriebnahme

  • Hinweise zu Umgebungsbedingungen

  • Hinweise zum Anschließen an die Stromversorgung

  • Ordnungsgemäße Befestigung

  • Mindestabstände und Gebrauchslage

  • Ausrüstung

  • Betriebsbereitschaft

  • Fehlererkennung

Wartung, Instandhaltung, Prüfung

  • Art und Häufigkeit

  • Überprüfung der Sicherheitsfunktionen

  • Hinweise auf Sichtprüfung

  • Erforderliche Messungen

  • Ratschläge für die Fehlersuche

  • Lagerung und Transport

  • Umweltaspekte

  • Nutzungsdauer

EG-Konformitätserklärung

3.2.2 Kennzeichnung

Leuchten müssen mindestens mit den in der Tabelle 1 aufgeführten Angaben eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für elektrische Betriebsmittel, die als Zubehör zum Betrieb der gesamten Einrichtung notwendig/einsetzbar sind - zum Beispiel Vorschaltgerät.

dreieck_blau.jpgKennzeichnung von Leuchten
AnforderungenBeispiele
Name des Herstellers/UrsprungszeichenFirma Light
Typ0001
Seriennummer1000
Baujahr2004
Gewicht (Eigengewicht)3,1 kg
CE-KennzeichnungCE
Netzspannung/Stromaufnahme230 V/2,5 A
Leistung575 W
SchutzartIPX3  ccc_1756_001.jpg
SchutzklasseI
Oberflächentemperatur (To) 145 °C
Maximale Umgebungstemperatur (Ta) 45 °C
- Mindestabstände zu Personen3,00 m
- Brennbare Materialien1,00 m
- Angestrahlte Flächen (kann auch im Piktogramm dargestellt werden)1,00 m
Warnaufschriften"Vor dem Lampenwechsel vom Netz trennen - Achtung heiße Lampe"
Besondere Hinweise - zum Beispiel:
  • Gebrauchslage/Schwenkwinkel

  • Montageanweisung

  • Vor dem Öffnen allpolig abschalten

ccc_1756_002.jpg
Warnaufschrift bei Hochdruckentladungslampen"Erst x Sekunden nach dem Abschalten öffnen"
Besondere Maßnahmen - zum Beispiel Sicherheitsausrüstung
  • Zersprungene Schutzscheibe ist zu ersetzen

  • Verwendung von wärmefesten Netz-Anschlussleitungen

ccc_1756_003.jpg

Tabelle 1

Die Elemente des Scheinwerfers - zum Beispiel Öse oder Bügel -, die zur Befestigung des Sicherungsseiles vorgesehen sind, sollten gekennzeichnet sein.