Abschnitt 3.2 - 3.2 Benutzerinformation
Die Benutzerinformation ist integraler Bestandteil des Produktes und gehört zum Lieferumfang. Für die Erstellung gelten die Anforderungen nach DIN EN 62079.
Die Benutzerinformation besteht mindestens aus der Bedienungs- und Montageanleitung und der Kennzeichnung einschließlich aller erforderlicher Warnhinweise. Bei der Kennzeichnung und den Warnhinweisen können geeignete Piktogramme verwendet werden.
Die Anleitungen müssen in der Sprache des Benutzers verfasst sein.
Die Benutzerinformation muss alle Angaben enthalten, damit die bestimmungsgemäße Verwendung der Leuchten und des Zubehörs gewährleistet wird. Hierbei sind alle möglichen Betriebsarten zu berücksichtigen.
Die Benutzerinformation darf nicht dazu dienen, Konstruktionsmängel auszugleichen.
3.2.1 Bedienungs- und Montageanleitung
Die Bedienungs- und Montageanleitung soll eine einwandfreie und sichere Bedienung beziehungsweise ordnungsgemäße Montage der Leuchten und des Zubehörs gewährleisten.
Die Anleitungen müssen mindestens folgende Inhalte haben:
Identifizierung und Produktspezifikation
Hersteller/Inverkehrbringer
Verwendungszweck
Umgebungsbedingungen
Informationen über mögliche Restrisiken
Anweisungen für den sicheren Umgang
Erforderliche fachliche Qualifikation des Bedieners
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Technische Spezifikationen
Technische Daten
Anschlussbedingungen
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Sicherheitshinweise bei besonderen Gefährdungen
Erforderliche zusätzliche Schutzeinrichtungen
Informationen über benötigte Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Scheinwerfer mit Entladungslampen/Tageslichtscheinwerfer, Angaben zur UV-Emission und zu Expositionszeiten in Abhängigkeit vom Abstand zu Personen
Montage und Inbetriebnahme
Hinweise zu Umgebungsbedingungen
Hinweise zum Anschließen an die Stromversorgung
Ordnungsgemäße Befestigung
Mindestabstände und Gebrauchslage
Ausrüstung
Betriebsbereitschaft
Fehlererkennung
Wartung, Instandhaltung, Prüfung
Art und Häufigkeit
Überprüfung der Sicherheitsfunktionen
Hinweise auf Sichtprüfung
Erforderliche Messungen
Ratschläge für die Fehlersuche
Lagerung und Transport
Umweltaspekte
Nutzungsdauer
EG-Konformitätserklärung
3.2.2 Kennzeichnung
Leuchten müssen mindestens mit den in der Tabelle 1 aufgeführten Angaben eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für elektrische Betriebsmittel, die als Zubehör zum Betrieb der gesamten Einrichtung notwendig/einsetzbar sind - zum Beispiel Vorschaltgerät.
Kennzeichnung von Leuchten | |
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Anforderungen | Beispiele |
Name des Herstellers/Ursprungszeichen | Firma Light |
Typ | 0001 |
Seriennummer | 1000 |
Baujahr | 2004 |
Gewicht (Eigengewicht) | 3,1 kg |
CE-Kennzeichnung | CE |
Netzspannung/Stromaufnahme | 230 V/2,5 A |
Leistung | 575 W |
Schutzart | IPX3 |
Schutzklasse | I |
Oberflächentemperatur (To) | 145 °C |
Maximale Umgebungstemperatur (Ta) | 45 °C |
- Mindestabstände zu Personen | 3,00 m |
- Brennbare Materialien | 1,00 m |
- Angestrahlte Flächen (kann auch im Piktogramm dargestellt werden) | 1,00 m |
Warnaufschriften | "Vor dem Lampenwechsel vom Netz trennen - Achtung heiße Lampe" |
Besondere Hinweise - zum Beispiel:
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Warnaufschrift bei Hochdruckentladungslampen | "Erst x Sekunden nach dem Abschalten öffnen" |
Besondere Maßnahmen - zum Beispiel Sicherheitsausrüstung
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Tabelle 1
Die Elemente des Scheinwerfers - zum Beispiel Öse oder Bügel -, die zur Befestigung des Sicherungsseiles vorgesehen sind, sollten gekennzeichnet sein.