DGUV Information 201-023 - Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten

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Abschnitt 2.7 - 2.7 Bordbrett

Unmittelbar über der Arbeitsfläche, entlang der Absturzkante aufrecht angeordnetes Element, das dazu bestimmt ist, das Herabfallen oder Abrutschen von Gegenständen oder Personen von dieser Fläche zu verhindern.

Die Bauteile 2.3 bis 2.7 können als Ganzes oder als zusammenzubauende Einzelteile eines Seitenschutzsystems gefertigt sein