DGUV Information 209-054 - Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie

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Abschnitt 3.4 - C4 Aufenthalt in Räumen mit bautechnischen Mängeln (z. B. Feuchteschäden, Schimmelbefall, "Sick-Building-Syndrom")

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Der Aufenthalt in einem Raum, auch mit baulichen Mängel, stellt keine Tätigkeit im Sinne der BioStoffV dar, hier gilt das Arbeitsstättenrecht.

In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein; in der Regel entspricht das der Außenluftqualität (siehe ASR A3.6).

Der Aufenthalt in Räumen, deren Wände, Einbauten oder Teppichböden mit Schimmel befallen sind, entspricht nicht dem Stand von Technik und Hygiene und gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gemäß dem Arbeitsstättenrecht verpflichtet, nach den Ursachen zu suchen und Abhilfe zu schaffen.

Ein Schimmelbefall von Innenräumen deutet in aller Regel auf einen Wasserschaden oder Bereiche mit zu hoher Feuchtigkeit hin, wie Kältebrücken in Räumen, Kondensation von Wasserdampf. Durch fehlende oder mangelnde Lüftung verstärkt sich das Problem des Befalls.

Schimmelpilzbefall ist meist schon mit dem bloßen Auge in Form von grauschwarzen, grünen oder andersfarbigen, pelzigen Punkten oder Flecken bis hin zu rasenförmigem Bewuchs zu erkennen.

Vor allem in feuchten Erdgeschoss- oder Kellerräumen werden häufig auch weiße Ausblühungen beobachtet. Dabei handelt es sich meist nicht um Schimmelpilzbefall, sondern um anorganische Ausblühungen von Salzen (z. B. Salpeter oder Natriumsulfat), die durch Verdunsten des Wassers kristallisieren. Eine biologische Gefährdung ist in diesem Fall nicht zwangsläufig zu unterstellen; jedoch zeigen auch Ausblühungen bauliche Mängel an, die abgestellt werden müssen, da sonst ein Schimmelpilzbefall folgen kann.

Offener Schimmelbefall oder auch der vermeintliche Geruch nach Schimmel (verdeckter Schimmelbefall) wird von den Betroffenen oftmals als Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Schleimhautreizungen und Atemwegsbeschwerden, gesehen.

Zudem haben Schimmelpilze, besonders ihre Sporen, ein allergisches Potenzial und können zu Sensibilisierungen und Allergien führen.

Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass auch andere Faktoren, wie ausdünstende Lösemittel aus Teppichklebern, Wandfarben und anderes für ähnliche gesundheitliche Beschwerden verantwortlich sein können. Dafür genügen oftmals bereits sehr niedrige, nicht messbare Konzentrationen. In diesem Zusammenhang ist auch von der Verwendung spezieller Wandfarben "zur Schimmelsanierung" durch Nichtfachleute abzuraten, da deren fungizide Bestandteile über längere Zeit in die Raumluft ausgasen und ihrerseits atemwegsgefährdend sind.

Die durch diese unterschiedlichen Faktoren hervorgerufenen Symptome werden im Zusammenhang mit Innenräumen als "Sick-Building-Syndrom" zusammengefasst; sie sind in ihren Ursachen noch nicht vollständig aufgeklärt.

Schimmelpilzbefall ist somit immer ein Anzeiger dafür, dass ein bau- oder nutzungstechnische Defizit vorliegt und technische Maßnahmen erfolgen müssen; Schimmelpilzmessungen sind dazu nicht erforderlich. Die Sanierung eines großflächigen Feuchteschadens darf nur von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Weitere Hinweise zum Thema finden Sie in folgenden Publikationen:

  • IFA-Report "Innenraumarbeitsplätze - Vorgehensempfehlungen für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld".

  • DGUV Information 201-028 "Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung"

  • UBA-Leitfaden Schimmelpilzsanierung

Literaturverzeichnis

  1. 1.

    Gesetze, Verordnungen

    Bezugsquelle:

    Buchhandel und Internet: z.B. www.gesetze-im-internet.de

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG))

    • Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV)

    • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)

    • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

    • 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV)

    • Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV)

    • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

    • Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) europäische Richtlinie (Richtlinie 2000/54/EG)

    • Arbeitsstättenrichtlinien ASR A3.6

    • ABAS-Beschluss 608 "Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest"

  2. 2.

    Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe

    Bezugsquelle:

    Buchhandel und Internet: z.B. www.gesetze-im-internet.de

    • TRBA 213 "Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen"

    • TRBA 214 "Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen"

    • TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen"

    • TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten"

    • TRBA 240 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut"

    • TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffe"

    • TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege"

  3. 3.

    Technische Regeln für Gefahrstoffe

    Bezugsquelle:

    Buchhandel und Internet: z.B. www.gesetze-im-internet.de

    • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"

  4. 4.

    DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

    Bezugsquelle:

    Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

    DGUV Vorschriften

    • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

    DGUV Regeln

    • DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"

    • DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"

    • DGUV Regel 103-602 "Branche Abwasserentsorgung"

    • DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"

    • DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"

    • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

    • DGUV Regel 112-995 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

    DGUV Informationen

    • DGUV Information 201-028 "Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung"

    • DGUV Information 201-031 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) - "Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot"

    • DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"

    • DGUV Information 208-054 "Fahrzeugwäsche"

    • DGUV Information 209-051 "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe"

    • DGUV Information 213-016 "Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung"

    • DGUV Information 214-021 "Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen"

    • DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen

  5. 5.

    Normen

    Bezugsquelle:

    Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, www.beuth.de

    • DIN 1988-200:2012-05 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW"

    • VDI 6022 Blatt 1:2018-01 Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)

    • VDI 6022 Blatt 2:2020-07 Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Qualifizierung von Personal für Raumlufttechnik und Raumluftbefeuchtung

    • VDI 6022 Blatt 3:2011-07 Raumlufttechnik - Raumluftqualität - Beurteilung der Raumluftqualität

    • VDI 6022 Blatt 4:2012-08 Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität

  6. 6.

    Weitere Informationen

    • Fachbereich AKTUELL FBHM-056 "Richtiger Umgang mit Dip-Slides - Wachstumsverlaufskontrolle von Mikroorganismen in wassergemischten KSS"

    • Fachbereich AKTUELL FBHM-083 "Schimmelpilzbefall an Hölzern - Beurteilung und Maßnahmen bei Befall an Transport- und Verpackungshölzern"

    • Empfehlungen der "Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG)" (Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Globale Gesundheit e.V. (dtg.org)

    • DGUV-Broschüre "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland".

    • IFA-Report "Innenraumarbeitsplätze - Vorgehensempfehlungen für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld

    • UBA-Leitfaden Schimmelpilzsanierung

    • Ergebnisbericht der mikrobiologischen Untersuchungsreihen von Betriebswasser in Fahrzeugwaschanlagen" (Juli 2003), Herausgeber: damalige Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Mainz, ( Titel verlinken: https://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/sachgebiete/einwirk_medien/dokumente/ergebnis_fahrzeugwaschwasser.pdf)

    • DVGW-Arbeitsblatt W 551

    • DVGW-Arbeitsblatt W 557

    • Fachartikel "Handlungshilfe zur Umsetzung der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)" veröffentlicht in Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft , VDI Fachmedien, Ausgabe 11-12 / 2020, S. 427-431

    • Robert Koch Institut - Primärprävention von Legionellosen (RKI - Legionellose - Primärprävention von Legionellosen

    • AMD Hamburg Merkblatt Weilsche Krankheit (Merkblatt Weilsche Krankheit.pdf)

    • Link: Schutzhandschuhe sicher ausziehen (rki.de))

Notizen

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