DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

In den nachfolgenden Gestaltungsregeln sollen die verschiedenen Gesetze zum Arbeits- und Umweltschutz sowie dazugehörige Regeln, Normen und Richtlinien für die Praxis zusammengefasst, erläutert und präzisiert werden.

Die Gestaltungsregeln wurden für alle Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen (Bauarten siehe nachstehend) erarbeitet.

Sie basieren für die Kapitel "Bau und Ausrüstung" auf der europäischen Richtlinie für Maschinen 2006/42/EG, der europäischen Richtlinie zum Explosionsschutz 2014/34/EU (ATEX 114 1) sowie den dazugehörigen europäischen Normen bzw. Normenentwürfen. Die EG-Maschinenrichtlinie wurde durch die Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz), die ATEX 114 1) durch die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) in nationales Recht umgesetzt. Bei den Normen wurden insbesondere die EN 1010-1 und EN 1010-2 (Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen) sowie die EN 12921-3 (Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung von industriellen Produkten mittels Flüssigkeiten und Dampfphasen) zugrunde gelegt.

Für die Kapitel "Aufstellungsort" sind die Richtlinien 1999/92/EG (ATEX 137 1), 98/24/EG (Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe) sowie die Richtlinie 89/391/EWG (Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit) maßgebend. Diese wurden durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in nationales Recht umgesetzt.

ATEX 114 und ATEX 137 sind umgangssprachliche Begriffe. Sie leiten sich aus der französischen Abkürzung für explosionsfähige Atmosphären ab und resultieren aus dem Inkrafttreten der Richtlinien während der französischen Ratspräsidentschaft. Da sie in Fachkreisen aus Vereinfachungsgründen weithin Verwendung finden, werden sie auch in dieser DGUV Information benutzt.