DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Siebwasch- und Entschichtungsanlagen in getrennter Kammerbauweise

4.2.1 Kurzbeschreibung

Wasch- und Entschichtungsanlagen in getrennter Kammerbauweise sind Einrichtungen, in denen Siebdruckformen in einer geschlossenen Kammer mit einem Siebreiniger gereinigt und in einer weiteren geschlossenen Kammer mit einer Entschichterchemikalie behandelt werden. Das Material der Anlagen ist vorzugsweise Edelstahl. Die zu behandelnden Siebdruckformen werden entweder manuell oder automatisch in die jeweilige Kammer befördert und diese durch eine Tür verschlossen. Durch eine individuelle Programmautomatik wird das entsprechende Behandlungsprogramm gestartet. Nach einer Abtropfzeit kann die Siebdruckform der jeweiligen Behandlungskammer entnommen und weiteren Behandlungsschritten zugeführt werden.

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Abb. 5 Siebwasch- und Entschichtungsanlage in getrennter Kammerbauweise

Zur Reinigung von Siebdruckformen gibt es zwei verschiedene Anlagentypen:

  • Sprühanlagen mit Spritzdüsen, in denen Druckfarbenreste dadurch entfernt werden, dass Siebreiniger mit ca. 2 bis 6 bar über vertikal oder horizontal laufende Düsenstöcke auf die Oberfläche der Siebdruckform aufgesprüht wird,

  • Bürstenanlagen, in denen Druckfarbenreste mechanisch durch den Kontakt mit bewegten Bürsten in Verbindung mit der Einwirkung des Siebreinigers entfernt werden.

Die für die Behandlung notwendigen Chemikalien sind in separaten Vorratstanks untergebracht. Diese sind meistens neben oder unter der entsprechenden Behandlungskammer angeordnet. Die Chemikalien werden aus den Vorratstanks über Schläuche oder Rohrleitungen an die jeweilige Verwendungsstelle gepumpt und fließen anschließend meist per Schwerkraft wieder in den entsprechenden Vorratstank zurück.

Die Entfernung der Siebdruckschablone erfolgt in der Entschichterkammer entweder durch Aufsprühen der Entschichterchemikalie mit Druck oder durch bewegte Bürsten. Danach werden die Siebdruckformen in dieser Kammer noch mit Hochdruckwasser (Frisch- oder Kreislaufwasser) und eventuell mit Entfettungsmitteln behandelt und mit Frischwasser klargespült.

4.2.2 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

4.2.2.1 Bau und Ausrüstung

  • Es dürfen nur Siebreiniger und andere Arbeitsstoffe mit einem Flammpunkt > 40 °C eingesetzt werden.

  • Die Beschickungstüren müssen dicht schließen, die Kammern müssen geschlossen sein, die Dichtungen müssen lösemittelbeständig sein.

  • Die Beschickungstüren müssen mit dem Waschvorgang verriegelt sein.

  • Während des Arbeitsvorgangs dürfen keine Aerosole oder Lösemittel in den Arbeitsraum austreten.

  • Der beim Waschvorgang betriebsmäßig evtl. entstehende Überdruck muss über eine Abluftleitung nach außen entweichen.

  • Öffnen der Beschickungstüren mit Zeitverzögerung (mindestens 3 Minuten) zum Abtropfen und Absetzen von Sprühnebeln (Vermeidung von unkontrollierten Sprühnebelaustritten und herabtropfender Lösemittel in die Arbeitsumwelt).

  • Wirksame Absaugung bei geöffneter Kammertür rund um den Türbereich anstatt Absaugung des kompletten Kammerinhaltes. Alternativ dazu kann eine andere technische Lösung wie eine effektive Raumabsaugung in der Nähe vorgesehen werden.

  • Separates Trockenmodul vorsehen, damit keine Trocknung der Siebdruckform in der Waschkammer der Siebwaschanlage oder im Arbeitsraum erfolgen muss.

  • Die Lösemittelfiltereinrichtungen sind mit kleiner, aber gut zugänglicher Öffnung auszustatten, dadurch geringer Lösemittelverlust bei der Reinigung und Wartung.

  • Wartungs- und reinigungsbedürftige Anlagenteile, z. B. Düsen, Düsenstöcke, Reinigungsbürsten, so einbauen und anbringen, dass sie leicht auszubauen und zu reinigen sind.

4.2.2.2 Aufstellungsort

  • Eine ausreichende, zwangsgeschaltete Zu- und Abluftführung ist im Arbeitsbereich der Waschanlage vorzusehen. Die Zuluft muss von oben zugeführt, die Abluft in Bodennähe abgesaugt und in einem Rohr nach oben aus dem Raum geführt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich der Abluftaustritt nicht in der Nähe der Zuluftansaugung befindet, so dass es zu keinem lufttechnischen Kurzschluss kommt und dabei die belastete Luft wieder angesaugt wird.

  • Die Zuluft im Raum ist so auszulegen, dass eine Querstrombelüftung entsteht und der Beschäftigte im Frischluftstrom steht. Der Zuluftstrom und die Zuluftöffnungen sind so zu bemessen, dass Zugluft vermieden wird.

  • Die Querstrombelüftung und Absaugung des ausfahrenden Masterrahmens soll möglichst mit der Raumabluftanlage gekoppelt sein.

  • Der Schallpegel durch die Hochdruckpumpe darf maximal 80 dB(A) betragen.

4.2.2.3 Betrieb

  • Die Düsen und Düsenstöcke sind regelmäßig zu reinigen und in der Funktion zu überprüfen.

  • Die Funktion der Absaugung ist regelmäßig, mindestens 1 x / Jahr zu prüfen. Die Prüfungen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung zu dokumentieren (Prüfbuch).

  • Es sind folgende persönliche Schutzausrüstungen zu tragen:

    • Geeignete Schutzhandschuhe bei der Handhabung der Drucksiebe

    • Schutzbrille beim Umfüllen der Siebreiniger und anderer Chemikalien

  • Die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Chemikalien sind aufzubewahren.

  • Es ist eine Betriebsanweisung zum sicheren Umgang zu erstellen.

  • Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten in einer Unterweisung (mit Gegenzeichnung) zur Kenntnis zu geben.

    • Die Unterweisung ist jährlich durchzuführen.

4.2.3 Explosionsschutz

4.2.3.1 Bau und Ausrüstung

  • Bereich, in dem unabhängig vom Flammpunkt des Siebreinigers mit ständiger Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden muss (Zone 0):

  • Das Innere der Anlage, wenn:

    • Siebreiniger versprüht werden

      (Sprühdruck > 70 kPa)

    • Bürsten sich bewegen

Nach der Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114) unterliegen Geräte mit potentieller Zündquelle in Zone 0 der Pflicht zur EG-Baumusterprüfung und nachfolgender Fertigungskontrolle oder alternativ der Einzelprüfung durch eine benannte Stelle.

Der Hersteller hat im Rahmen einer Gefahrenanalyse zu prüfen, ob die eingebauten nichtelektrischen Teile potentielle Zündquellen darstellen (EN 13463-1). Die Prüfung und das Ergebnis sind schriftlich zu dokumentieren.

Bei mechanischen Geräten können das bewegte Teile, heiße Oberflächen oder elektrisch aufladbare Teile oder Flüssigkeiten sein.

Dazu zählen insbesondere:

  • Bewegte Spritzsysteme

  • Bewegte Bürsten

  • Transporteinrichtungen

  • Absaugeinrichtungen

Bei Absaugvorgängen nach dem Waschvorgang aus der Zone 0 nimmt durch die nachströmende Umgebungsluft die Konzentration des Lösemittels sehr rasch ab. Gemäß EN 12921-3 ist das Innere des Absaugventilators Zone 1, d. h. er muss Kategorie 2 G entsprechen. Zusätzlich kann zur Begrenzung der Lösemittelkonzentration in der Abluft ein Tropfenabscheider vorgesehen oder Frischluft auf der Saugseite des Ventilators zugemischt werden.

Unabhängig vom Flammpunkt der eingesetzten Siebreiniger gilt Folgendes:

  • Schläuche, Rohrleitungen und Armaturen müssen leitfähig, leitfähig miteinander verbunden und elektrostatisch geerdet sein.

  • Alle Teile der Anlage müssen elektrisch leitfähig miteinander verbunden sein.

  • Ein separater Potentialausgleich (Erdung) ist für die gesamte Anlage vorzusehen.

  • Die verwendeten Bürsten müssen elektrostatisch ableitfähig sein, Ableitwiderstand < 106 Ohm.

  • Hilfsaufnahmen für Siebrahmen aus Aluminium müssen aus nicht funkenschlagendem Material, z. B. rostfreier Stahl oder leitfähiger Kunststoff, sein. Normaler Stahl ist wegen der Rostgefahr und der damit verbundenen möglichen gefährlichen Reaktionen mit Aluminium ("Thermitreaktion") ungeeignet.

  • In der Betriebsanleitung muss auf eine mögliche Absenkung des Flammpunkts der Waschflüssigkeit beim Verarbeitungsvorgang durch Einbringen leichtflüchtiger Stoffe, z. B. Lösemittel in Farben, durch das Waschgut hingewiesen werden.

Wenn Siebreiniger mit einem Flammpunkt > 40 °C und < 60 °C eingesetzt werden, gilt zusätzlich:

  • Die Lösemittelpumpen müssen innen und außen explosionsgeschützt sein nach Gerätegruppe II Kategorie 2 G (z. B. nach EN 13463-1). Der Explosionsschutz im Inneren kann durch vollständige Füllung der Pumpe in Verbindung mit einer Überwachungseinrichtung sichergestellt werden.

  • Die elektrische Ausrüstung ist im Ex-Bereich oder in der unmittelbaren Umgebung der Anlage explosionsgeschützt auszuführen.

Wenn Siebreiniger mit einem Flammpunkt ≥ 60 °C eingesetzt werden (= Typ B Reinigungsanlage gemäß EN 12921-3), gilt:

  • Es müssen zusätzliche technische Maßnahmen gegen übermäßige Erwärmung von Bauteilen oder des Waschmittels getroffen werden. Dies kann z. B. durch den Einbau einer pneumatischen Membranpumpe oder einer Temperaturüberwachung mit automatischer Abschaltung erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Temperatur mindestens 15 K unter dem Flammpunkt der eingesetzten Waschflüssigkeit bleibt. Außerdem ist sicherzustellen, dass elektrische Pumpen nicht trockenlaufen können.

4.2.3.2 Aufstellungsort

  • Bei Verwendung von Siebreinigern mit einem Flammpunkt ≥ 60 °C ist normalerweise nicht mit einer Luft/Lösemittel-Atmosphäre in explosionsgefährlicher Konzentration und Menge in der Umgebung der Waschanlage zu rechnen. Voraussetzung sind eine funktionierende Absaugung/Lüftung (vgl. Abschnitte 4.2.2.2 u. 4.2.2.3) und eine Siebreinigertemperatur < 40 °C.

  • Bei Verwendung von Siebreinigern mit einem Flammpunkt > 40 °C und < 60 °C muss in der Umgebung der Waschanlage gelegentlich (Zone 1) oder selten (Zone 2) mit explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet werden. Die Zoneneinteilung kann wie folgt vorgenommen werden (Abweichungen sind je nach Raum- und Belüftungssituation möglich):

Zone 0:

im Inneren der Waschkammer

Zone 1:

1,0 m-um die Beschickungstür herum
-um die Kontur einer aus der Anlage herausgezogenen Siebdruckform des größten Formats herum, beginnend bei der Beschickungstür 0,5 m - nach oben

Zone 2:

0,5 m - allseitig um den Lösemitteltank herum

Siehe Abbildungen 6 + 7

ccc_1748_180501_03.jpg Hinweis:

Nach Abschnitt 4.2.2.1 dürfen nur Lösemittel mit einem Flammpunkt > 40 °C eingesetzt werden. Werden diese über diese Temperatur erwärmt oder ist es aus produktionstechnischen Gründen notwendig, Produkte mit einem niedrigeren Flammpunkt einzusetzen, sind strengere Maßstäbe bei der Zoneneinteilung anzulegen.

  • Im Bereich der Zone 1 muss der Fußboden elektrostatisch ableitfähig sein (TRGS 727).

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Abb. 6 Zoneneinteilung bei einer Siebwasch- und Entschichtungsanlage in getrennter Kammerbauweise (Draufsicht)

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Abb. 7 Zoneneinteilung bei einer Siebwasch- und Entschichtungsanlage in getrennter Kammerbauweise (Vorderansicht)

4.2.3.3 Betrieb

  • Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob der eingesetzte Siebreiniger noch über einen ausreichend hohen Flammpunkt und eine ausreichend hohe Leitfähigkeit verfügt, oder der Siebreiniger ist nach Herstellerangabe regelmäßig auszutauschen.

  • Beschäftigte müssen an der Siebwaschanlage im Bereich der Zone 1 elektrostatisch ableitfähiges Schuhwerk tragen (TRGS 727).

  • Die Ableitfähigkeit des Bodens ist zu erhalten, z. B. durch regelmäßiges Entfernen von Verschmutzungen.

  • Der Boden darf in diesem Bereich nicht durch nicht leitfähiges Material, z. B. Papier oder Pappe, abgedeckt werden.

  • Es ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (§ 6 Gefahrstoffverordnung).

4.2.4 Umweltschutz

  • Die Anlage ist gemäß den nationalen Vorschriften zum Umweltschutz (Boden- und Gewässerreinhaltung) auszuführen und zu installieren.

  • Die Bodenfläche muss undurchlässig gegen die verwendeten Chemikalien sein, bzw. es muss eine Auffangvorrichtung vorhanden sein gemäß den nationalen Vorschriften zum Umweltschutz (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

  • Eine Verschleppung von Siebreiniger in den Entschichterbereich (mögliches Problem bei der Abwasserbehandlung) ist möglichst zu vermeiden.

  • Die Abluftmenge aus der Waschkammer ist zur Reduzierung der Lösemittelabgabe an die Umwelt, z. B. durch geeignete Abluftführung, zu minimieren.

  • Die Abluftführung ist gemäß den nationalen Immissionsschutzbestimmungen auszulegen.

  • Es wird empfohlen, die Lösemittel z. B. durch Vakuumdestillation zurückzugewinnen. In der Betriebsanleitung ist auf eine mögliche Absenkung des Flammpunkts bei unsachgemäßer Betriebsweise hinzuweisen.

  • Die Standzeit des Siebreinigers sollte durch Pigmententfernung und Festkörperreduktion mittels Filtration, z. B. Schrägfilter, verlängert werden.